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Nickel(III)-oxid

Auszug aus:
Datenblatt

Nickel(III)-oxid: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Nickel(III)-oxid ist ein kristallines, grünes Pulver und wirkt stark oxidierend. Nickel(III)-oxid ist als Reinstoff unbekannt, kann aber beispielsweise in unreiner Form beim Schweißen von Nickellegierungen entstehen.
Verwendet wird Nickel(III)-oxid als Farbmittel bei Emailleherstellung, als Katalysator und bei der Herstellung von keramischen Materialien. Außerdem wird es für Komponenten für alkalische Akkumulatoren verwendet.
Es sind ggf. Beschränkungen aus Anhang XVII der REACH-Verordnung zu beachten: Details s. Nr. 27 in VO.
Schmelzpunkt: 600 °C
Nickel(III)-oxid
In der TRGS 910 sind folgende stoffspezifische Konzentrationswerte im Rahmen des gestuften risikobezogenen Maßnahmenkonzepts für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen (ERB-Konzept) festgelegt:
Akzeptanzkonzentration: 6 µg/m³, (Alveolengängige Fraktion), (fest­ge­legt aus­schließ­lich als Schichtmittelwert)
Toleranzkonzentration: 6 µg/m³, (Alveolengängige Fraktion)
Spitzenbegrenzung der Toleranzkonzentration: Über­schrei­tungsfaktor (ÜF) 8; Kategorie für Kurzzeitwerte (II)
Krebserzeugend Kat. 1A (GefStoffV) - Stoffe, die beim Menschen bekanntermaßen krebserzeugend wirken.
TA Luft (2021) 5.2.7.1.1 Karzinogener Stoff, Klasse II (Nickel und seine Verbindungen, außer Nickelmetall, Nickellegierungen, Nickeltetracarbonyl, angegeben als Ni): Die im Abgas enthaltenen Emissionen dürfen als Mindestanforderung insgesamt den Massenstrom 1,5 g/h oder die Massenkonzentration 0,5 mg/m³ nicht überschreiten. (zur Umwelt-VwV von 2021)
Das Emissionsminimierungsgebot ist zu beachten.
Auch beim Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse dürfen diese Werte nicht überschritten werden. Zur Emission von Stoffen mehrerer Klassen gleichzeitig: siehe TA Luft (2021).
WGK: 1 (schwach wassergefährdend)
Bei der WGK handelt es sich um eine Selbsteinstufung.