GisChem

Schwefelsäure, ab 5 % bis unter 15 %

Auszug aus:
Datenblatt

Schwefelsäure, ab 5 % bis unter 15 %: Schadensfall

Bei der Beseitigung von ausge­lau­fenem/ver­schüttetem Produkt immer persön­liche Schutz­ausrüstung tragen: Auf jeden Fall Schutz­brille, Hand­schuhe sowie bei größeren Mengen Atemschutz.
Geeigneter Atemschutz: Kombi­nations­filter B-P (grau/weiß)
Nach Verschütten mit saug­fähigem, un­brenn­barem Material (z.B. Kiesel­gur, Bläh­glimmer, Sand) auf­nehmen und wie unter Ent­sorgung be­schrie­ben verfahren.
Alternativ: Nach Verschütten mit Wasser verdünnen und mit saug­fähigem, unbrenn­barem Ma­terial (z.B. Kalkstein­mehl, Carbo­naten) ab­streuen, nach Beendigung der Reaktion Rück­stände sorg­fältig mechanisch aufnehmen und mit viel Wasser nachspülen.
Säure auf keinen Fall mit organischen Binde­mitteln (z.B. Putz­lappen, Zellstoff, Sägespäne) zusammen­bringen.
Produkt ist nicht brennbar, im Brand­fall Lösch­maß­nahmen auf Um­gebung ab­stimmen.
Bei Brand ent­stehen ge­fähr­liche Gase/Dämpfe (z.B. Schwefel­oxide).
Berst­gefahr durch Druck­anstieg in Be­hältern bei Erwärmung.
Brand­bekämpfung größerer Brände nur mit umgebungs­luft­unab­hängigem Atem­schutz­gerät!
Das Ein­dringen in Boden, Gewäs­ser und Kanali­sation muss verhindert werden.

Mindeststandards