Anforderungen der DIN 25422 an Aufbewahrungseinrichtungen und deren Aufstellungsräume zum Strahlen-, Brand- und Diebstahlschutz beachten.
Radionuklide nur in abschließbaren Schränken, Kühlschränken, Tresoren oder Tresorräumen lagern.
Schutzbehälter und Aufbewahrungsbehältnisse mit dem Strahlenzeichen und mit dem Zusatz "RADIOAKTIV" kennzeichnen.
Verbotszeichen P06 "Zutritt für Unbefugte verboten" aufstellen.
Radionuklide, auch Abfall nur in geschlossenen, ggf. abgeschirmten Behältern transportieren.
Zerbrechliche Gefäße aus z.B. Glas in stabilen Behältern, z.B. Plastikeimern transportieren.
Möglichkeit des Zusammenwirkens mit anderen Substanzen prüfen.