Nach Augenkontakt: Augen unter Schutz des unverletzten Auges sofort ausgiebig (mind. 10 Minuten) bei geöffneten Augenlidern mit Wasser spülen.
Falls erforderlich (z.B. bei starker Reizung der Bindehaut) augenärztliche Behandlung.
Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung bei Bedarf wechseln.
Nach Einatmen: Verletzten unter Selbstschutz aus dem Gefahrenbereich bringen.
Nach Verschlucken: Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mundes.
Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen (Verdünnungseffekt).
Sonstiges: Erkrankungen der tiefen Atemwege und der Lungen durch Aluminium oder seine Verbindungen sind meldepflichtige Berufskrankheiten (BK-Nummer 4106).