Aufgrund des Gefährungspotenzials von atemwegssensibilisierenden Stoffen wie z.B. Chloramin T ist zu prüfen, ob diese Produkte durch nicht oder weniger sensibilisierende und ebenso wirksame Desinfektionsmittel ersetzt werden können (siehe auch TRBA/TRGS 406, Abschnitt 4.2.1 (1) Nr. 2).