Im Rahmen der Substitutionsprüfung ist zu untersuchen, ob emissions- und staubarme Anwendungs- und Verarbeitungsverfahren zur Verfügung stehen oder ob Werkstücke ohne Legierungszusätze aus krebserzeugenden Metallen eingesetzt werden können.
Bei der Nachbearbeitung von Nichteisenmetallstücken sollte nach Möglichkeit das Nassschleifen dem Trockenschleifen vorgezogen werden.