Bei Einhaltung des AGW wird die untere Explosionsgrenze in der Regel um ein Vielfaches unterschritten, so dass Explosionsschutzmaßnahmen nur im Einzelfall erforderlich werden.
In jedem Fall sind die konkreten Stoffdaten bzw. die konkreten Aussagen im Kapitel "Brand- und Explosionsschutz" des betreffenden Stoffes bzw. der Produktgruppe heranzuziehen.
Feuerlöscheinrichtungen bereitstellen, kennzeichnen und freihalten. Es ist eine ausreichende Anzahl der Mitarbeiter durch Unterweisung und Übung im Umgang damit zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.