GisChem

Dieselkraftstoff

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Dieselkraftstoff: Erste Hilfe

Erste Hilfe

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten, Vorgesetzen informieren, in der Regel umgehend Arzt hinzuziehen.
Nach Augenkontakt: Sofort unter Schutz des un­ver­letzten Auges ausgiebig (mind. 10 Minu­ten) bei geöff­ne­ten Lidern mit Was­ser spülen.
Nach Hautkontakt: Ver­un­reinigte Klei­dung, auch Unterwäsche und Schuhe, so­fort aus­ziehen; persönliche Schutzausrüstung tragen. Haut mit viel Was­ser, ggf. mit PEG 400 spülen.
Nach Einatmen: Verletzten aus dem Ge­fahren­bereich bringen.
Nach Verschlucken: Kein Erbrechen auslösen, nichts zu trin­ken geben. Ver­schlucken kann zu Lungen­schä­di­gung führen. Kranken­haus!
Ersthelfer: ......... (Bitte eintragen oder auf Ersthelferliste verweisen und/oder hier löschen)