Für beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie A besteht die Pflicht zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.
Sie umfassen die Erstuntersuchung vor Aufnahme der Tätigkeit und die jährlichen Nachuntersuchungen, solange die Tätigkeit andauert.
Diese werden von einem Arzt, der zu solchen Untersuchungen nach StrlSchV und RöV von der zuständigen Behörde ermächtigt ist, durchgeführt.
Nachgehende Untersuchungen
Nach Beendigung der beruflich strahlenexponierten Tätigkeit legt dieser Arzt fest, ob und und wie lange nachgehende Untersuchungen medizinisch notwendig sind.
Diese Untersuchungen können vom ehemals Strahlenexponierten abgelehnt werden.
Der Arbeitgeber kann nach Einwilligung des ehemals Beschäftigten die Organisation der nachgehenden Untersuchung an den zuständigen Unfallversicherungsträger deligieren.