GisChem

Pulverlack Decklack / Epoxypulver

Auszug aus:
Datenblatt

Pulverlack Decklack / Epoxypulver: Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen

Sprühsysteme für Beschichtungspulver dürfen nur in Sprühbereichen in Übereinstimmung mit DIN EN 12981 oder unter gleichwertigen Lüftungsbedingungen betrieben werden.
Bei Pulverbeschichtungskabinen und -ständen handelt es sich um teilweise oder vollständig umschlossene räumliche Bereiche, die technisch belüftet werden.
Belastete Luft darf nicht in den Atembereich des Lackierers gelangen.
Beim Ab-/Umfüllen bzw. beim Mischen der Komponenten Staubent­wicklung ver­meiden. Ins­be­sondere an diesen Arbeits­plätzen funktionstüchtige Absaugung sicher­stellen (siehe Min­dest­standards).
Absauganlage in regelmäßigen Ab­stän­den in Ab­hän­gigkeit von der Ver­schmut­zung rei­nigen.
Um die Schadstoffkonzentration in der Luft zu verringern, sollte das Spritzgerät möglichst senkrecht und nahe an der zu spritzenden Fläche geführt werden.
Dennoch sollte der Anteil von zurückgelenktem Sprühstrahl ("Rückprall") dahingehend vermieden werden, indem die äußere Gestalt des Werkstückes mitberücksichtigt werden.
Anpassung der Spritzstrahlbreite um den Anteil des verspritzten Beschichtungsstoffes ("Overspray") gering zu halten.
Zudem sollte der Zerstäubungsdruck möglichst gering gehalten werden, das Werkstück in möglichst kurzer Entfernung zur Absaugwand aufgestellt werden sowie immer in Richtung Spritzwand gespritzt werden.
Gebinde nicht offen stehen lassen.
Verschmutzte Geräte in anderen Arbeits­bereichen nur nach vor­he­riger Rei­nigung benutzen.
Reaktionsfähige Stoffe fern hal­ten.
Beim Ab- und Um­füllen bzw. beim Mischen der Kompo­nenten Staub­ent­wicklung ver­mei­den.
Arbeitsplätze/-bereiche von anderen Arbeitsbereichen räumlich trennen.
Bei Arbeiten in Behältern und engen Räu­men (Befahren) sind besondere Schutz­maßnahmen zu be­achten.
Die Höhe von Abwurf-, Füll- und Schütt­stellen möglichst gering halten.
Sackentleergeräte verwenden und entleerte Säcke in Sackverdichtungs­an­lage ge­ben.
Bei mittlerer Gefährdung durch Hautkontakt diese beseitigen oder verringern, z.B. durch Arbeit in ge­schlos­senen Anlagen, durch geeignete Arbeitsgeräte.

Mindeststandards