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Schutzmaßnahmen/Regeln für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (Mindeststandards)

Auszug aus:
Datenblatt

Schutzmaßnahmen/Regeln für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (Mindeststandards): Hygienemaßnahmen

Verun­reinigte Klei­dung wechseln und reinigen!
Nach Arbeits­ende Klei­dung wechseln!
Labormäntel und -arbeitskleidung im Labor lassen.
Reinigung der Arbeits­kleidung durch den Be­trieb!
Bei hautgefährdenden Arbeitsstoffen sind Haut­schutz­maß­nahmen erforderlich. Ein Hautschutzplan ist zu erstellen.
Nahrungs- und Genuss­mittel getrennt von Arbeits­stoffen auf­be­wahren. Bei der Arbeit weder essen, trin­ken, rauchen oder schnup­fen.
In Laboratorien darf generell nicht geraucht werden, Kosmetika dürfen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nicht angewandt werden.
Mit Gefahrstoffen verunreinigte Arbeitskleidung darf nicht in sauberen Bereichen wie z.B. Büros, Bibliotheken, Seminarräumen, Teeküchen, Kantinen oder Cafeterien getragen werden.

Mindeststandards