Staubablagerung und Staubaufwirbelung vermeiden, Staubablagerungen sofort entfernen.
Explosionsgefährdete Bereiche in Zonen einteilen und im Explosionsschutzdokument ausweisen.
Bei guter Absaugung der Bearbeitungsmaschinen (z.B. Sägen, Schleifen, Fräsen) und regelmäßiger Reinigung ist mit Zone 22 im Nahbereich der Entstehungsstelle zu rechnen. Im Inneren des Staubabscheiders liegt Zone 21 oder 20 vor.
Von Zündquellen fern halten, nicht rauchen, offene Flammen vermeiden.
Arbeitsbereich abgrenzen! Verbotszeichen P003 "Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten" und Warnzeichen D-W021 "Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre" anbringen!
Schlagfunken und Reibfunken vermeiden.
Nur explosionsgeschützte Geräte entsprechend der Zoneneinteilung verwenden.
Staubablagerungen nur mit Industriestaubsaugern oder Kehrsaugmaschinen aufnehmen, die für die Zone und für entzündbare Stäube geeignet sind.
Erden aller Teile, die sich gefährlich aufladen können. Prüffristen für Erdungseinrichtungen nach den gesetzlichen bzw. betrieblichen Erfordernissen, z.B. unter Berücksichtigung der Korrosion, festlegen.
Arbeiten mit Zündgefahr ( z.B. Feuerarbeiten, Heißarbeiten, Schweißen, insbesondere bei Wartung und Reparatur) nur mit schriftlicher Erlaubnis ausführen.
Keine Putztücher aus aufladbarem Material verwenden.
Behälter für Putztücher am Arbeitsplatz täglich vor Arbeitsschluss leeren.