Durch den Umgang mit P-33-haltigen Verbindungen entsteht keine zusätzliche Brandlast oder gefährliche explosionsfähige Atmosphäre.
Zur Vorbereitung einer Brandbekämpfung gilt: Räume oder Bereiche, die mit einem Strahlenzeichen gekennzeichnet sind, sind zusätzlich mit einer Kennzeichnung nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV500) zu versehen.
Die in der FwDV500 vorgenommene Einteilung nach Gefahrengruppen richtet sich nach der vorhandenen Aktivität.
In der Regel werden Laboratorien in die Gefahrengruppe I eingeordnet, da die vorhandene Aktivität unter dem 104-fachen der Freigrenze nach Anlage III der StrlSchV liegt.
Für Lagerräume mit radioaktiven Stoffen kann eine höhere Gefahrengruppe notwendig werden. Die Einzelheiten sind mit der zuständigen Stelle zu planen.