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Wasserlack Grundierung / Polyurethan / Stammlack

Auszug aus:
Datenblatt

Wasserlack Grundierung / Polyurethan / Stammlack: Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen

Bildung von Dämpfen und Nebeln vermeiden. Ins­be­sondere an Ab/Umfüll-, Wiege- und Mischarbeitsplätzen funktionstüchtige Absaugung sicherstellen (siehe Min­dest­standards).
Dämpfe möglichst direkt an der Ent­stehungs- oder Aus­tritt­stelle ab­saugen. Wenn das nicht möglich ist, aus­reichende Raumlüftung sicherstellen.
Reaktionsfähige Stoffe fern hal­ten.
Hautgefährdung möglichst beseitigen oder verringern, z.B. durch Arbeit in ge­schlos­senen Anlagen, durch geeignete Arbeitsgeräte.
Diisocyanathaltige Produkte ab 0,1 % Diisocyanatgehalt dürfen nur industriell und gewerblich verwendet werden, wenn eine Schulung abgeschlossen ist. Dies ist eine Vorgabe gemäß REACH-Beschränkung.
Hersteller müssen Materialien für diese Schulungsmaßnahmen Diisocyanate zur Verfügung stellen und alle 5 Jahre muss eine erfolgreiche Teilnahme nachgewiesen werden.

Mindeststandards