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2K-Polyurethankleber / Doppelkammerkartuschen

Auszug aus:
Datenblatt

2K-Polyurethankleber / Doppelkammerkartuschen: Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen

Spezielle Lüftungsmaßnahmen sind bei kurzzeitigen und kleinflächigen Tätigkeiten mit Polyurethanklebern nicht notwendig, die natürliche Be- und Entlüftung ist aureichend.
Bildung von Dämpfen und Nebeln z.B. durch Erhitzung oder das Kleben von heißen Teilen vermeiden. Ist das nicht möglich, funktionstüchtige Absaugung sicherstellen (siehe Mindeststandards).
Beim Ab- und Um­füllen bzw. beim Mischen der Kom­po­nenten Ver­spritzen vermeiden.
Verschmutzte Geräte in anderen Arbeits­bereichen nur nach vor­he­riger Rei­nigung benutzen.
Reaktionsfähige Stoffe fern hal­ten.
Um die Gefahr eines Hautkontakts durch verschmutzte Griffe von Arbeitshilfen und Werkzeugen zu verringern, sollten solche Verschmutzungen sofort mit einem nur dafür vorgesehenen Putzlappen entfernt werden.
Diisocyanathaltige Produkte ab 0,1 % Diisocyanatgehalt dürfen nur industriell und gewerblich verwendet werden, wenn eine Schulung abgeschlossen ist. Dies ist eine Vorgabe gemäß REACH-Beschränkung.
Hersteller müssen Materialien für diese Schulungsmaßnahmen Diisocyanate zur Verfügung stellen und alle 5 Jahre muss eine erfolgreiche Teilnahme nachgewiesen werden.

Mindeststandards