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Kobalt-60 (ZFP)

Auszug aus:
Datenblatt

Kobalt-60 (ZFP): Beschäftigungsbeschränkungen

Studierende oder Auszubildende dürfen nur dann Zutritt zu Überwachungs- und Kontrollbereichen haben, wenn dies zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich ist.
Für gebärfähige, schwangere oder stillende Frauen ist die Strahlenexposition bei der Berufsausübung zu begrenzen, siehe "Grenzwerte und Einstufungen".