Einatmen oder Verschlucken kann zu Gesundheitsschäden führen.
Warnwirkung durch starken Tränenreiz.
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken (H302).
Giftig bei Einatmen (H331).
Verursacht Verätzungen, d.h. schädigt Atemwege, Augen und Haut bis zur Zerstörung (s. H314).
Verätzungen am Auge können zum Verlust der Sehfähigkeit führen (s. H318).
Reizt die Atemwege: z.B. Brennen der Nasen- und Rachenschleimhaut, Reizhusten, Atemnot (s. H335)
Kann Brennen der Nasen- und Rachenschleimhäute und Husten verursachen.
Kann zu Atemwegsentzündungen, Glottis- und Lungenödem führen.
Kann zu schwersten Augenschäden und bis zum Verlust der Sehfähigkeit führen.