Einatmen oder Verschlucken kann zu Gesundheitsschäden führen.
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken (H302).
Lebensgefahr bei Einatmen (H330).
Verursacht Verätzungen, d.h. schädigt Atemwege, Augen und Haut bis zur Zerstörung (s. H314).
Verätzungen am Auge können zum Verlust der Sehfähigkeit führen (s. H318).
Sensibilisierungen und nachfolgende allergische Reaktionen der Atemwege sind möglich (s. H334).
Vorübergehende Beschwerden wie Husten, Atembeschwerden, Atemnot, Schwindel und Fieber können auftreten.
Kann Gesundheitsstörungen wie Atemnot und Asthma verursachen.
Sensibilisierte Personen können schon auf sehr geringe Konzentrationen an Chloramin T reagieren und sollten deshalb keinen weiteren Kontakt mit diesen Stoffen haben.