Gefahr
Einatmen oder Verschlucken kann zu Gesundheitsschäden führen. Verursacht Hautreizungen (H315). Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen (H336). Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein (H304). Kann die Augen, die Atemwege und der Magen-Darm-Trakt reizen. Vorübergehend Schwindel, Kopfschmerzen, Benommenheit, Übelkeit möglich. Die Aufnahme hoher Konzentrationen von Dämpfen kann zu narkotischen Symptomen und - je nach Konzentrationen - bis zur Bewusstlosigkeit mit Atemstillstand führen. Für Zubereitungen mit dem R-Satz R 65 gilt:
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar (H225). Gefahr durch Ansammlung explosionsfähiger Atmosphäre in Bodennähe! Bei Vorhandensein von Zündquellen erhöhte Explosionsgefahr! Erhöhte Entzündungsgefahr bei durchtränktem Material (z.B. Kleidung, Putzlappen). Reagiert mit starken Oxidationsmitteln unter heftiger Wärmeentwicklung.
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung (H411).