GisChem

Peroxyessigsäuren der Gefahrgruppe IV

Auszug aus:
Datenblatt

Peroxyessigsäuren der Gefahrgruppe IV: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Peroxyessigsäuren werden auch als PES oder Peressigsäuren bezeichnet und enthalten neben der Peressigsäure noch Essigsäure, Wasserstoffperoxid, Wasser und ggf. weitere Zusätze in wechselnden Konzentrationen.
Sie kommen stabilisiert als Gleichgewichtsperessigsäure in den Handel. Peressigsäuren sind farblose Flüssigkeiten mit unangenehm stechendem Geruch, die mit Wasser unbegrenzt mischbar sind.
PES wird als starkes Oxidationsmittel, als Bleichmittel z.B. in der Papier- und Textilindustrie und vor allem als Desinfektionsmittel, das bakterizid, fungizid und viruzid ist, verwendet.
PES ist in verschiedenen Konzentrationen im Handel. Zum Einsatz als Desinfektionsmittel werden handelsübliche Formulierungen vom Anwender auf Gebrauchsstärke verdünnt.
Dieses Datenblatt bezieht sich auf handelsübliche Peressigsäuren, die in die Gefahrgruppe OP IV eingruppiert sind. Sie enthalten in der Regel weniger als 17 % Peressigsäure.
Die Produkte dieser Produktgruppe können in Abhängigkeit von der Konzentration der Inhaltsstoffe von der oben genannten Einstufung nach Gefahrstoffrecht abweichen.
Etliche Hersteller ergänzen z.B. eine Einstufung in Akut gewässergefährdend, Kategorie 1, H400 und kennzeichnen zusätzlich mit GHS09 ("Umwelt").
Die produktspezifischen Kenndaten im Ein­zel­nen sind den Sicherheitsdatenblättern der Her­steller zu ent­neh­men.
Für PES der Gefahrgruppen OP Ib, II und III gibt es wegen des deutlich höheren Gefahrpotenzials in GisChem ein eigenes Datenblatt.
Die folgenden Informationen beziehen sich aus­schließlich auf die Verwendung in Laboratorien.
Die Charakterisierung wurde Herstellerinformationen entnommen.
Peroxyessigsäure
Gefahr der Hautresorption (H)
Essigsäure
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 25 mg/m³ bzw. 10 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den 2-fachen AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
Wasserstoffperoxid
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 0,71 mg/m³ bzw. 0,5 ml/m³ (ppm)
Grenzwertvorschlag der DFG-Senatskommission, der als Beurteilungsmaßstab herangezogen werden kann: 0,5 ml/m³ (ppm) bzw. 0,71 mg/m³.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend)
Bei der WGK handelt es sich um eine Selbsteinstufung.