GisChem

Methanol

Auszug aus:
Datenblatt

Methanol: Einstufung GHS

GHS02 GHS06 GHS08

Gefahr

Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. (H225)
Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. (H301 + H311 + H331)
Schädigt die Organe. (H370)
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. (P210)
Dampf/Aerosol/Nebel nicht einatmen. (P260)
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen. (P280)
BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... (geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben) anrufen. (P301 + P310)
BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... (geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben) anrufen. (P308 + P311)
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. (P403 + P233)

GHS-Einstufung
Entzündbare Flüssigkeiten (Kapitel 2.6) - Kategorie 2 (Flam. Liq. 2), H225
Akute Toxizität oral (Kapitel 3.1) - Kategorie 3 (Acute Tox. 3), H301
Akute Toxizität dermal (Kapitel 3.1) - Kategorie 3 (Acute Tox. 3), H311
Akute Toxizität inhalativ (Kapitel 3.1) - Kategorie 3 (Acute Tox. 3), H331
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Kapitel 3.8) - Kategorie 1 (STOT SE 1), H370

Der Stoff ist im Anhang VI der CLP-Verordnung gelistet.
Bei der Einstufung nach GHS handelt es sich um eine Einstufung aus Anhang VI, die auch nach Auswertung von Herstellereinstufungen und Literatur nicht um weitere Einstufungen ergänzt werden muss.
Die GHS-Einstufung in die Gefahrenklasse Akute Toxizität (oral, dermal und inhalativ) wurde aufgrund von vorliegenden und bewerteten toxikologischen Daten validiert.
Für Gemische gelten nach Anhang VI der CLP-Verordnung folgende spezifische Konzentrationsgrenzwerte:
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) - STOT SE 1, H370: C ≥ 10 %
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) - STOT SE 2, H371: 3 % ≤ C < 10 %