GisChem

Ethanol-Lösungen ab 60 % in Wasser

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Ethanol-Lösungen ab 60 % in Wasser: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS02 GHS07

Gefahr

Ein­atmen oder Ver­schlucken kann zu Ge­sund­heits­schä­den füh­ren. Verursacht schwere Augenreizung (H319). Kann die Atem­wege, Ma­gen-Darm-Trakt und Haut reizen. Vor­über­gehend Kopf­schmerzen, Schwin­del, Übelkeit, Sod­brennen mög­lich. Kann Er­brechen, Erregungs­zustände, Herz­rhythmus­störung, Leber­schaden, Nerven­schaden ver­ur­sachen.
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar (H225). Gefahr durch An­sammlung ex­plo­sions­fä­hi­ger At­mo­sphä­re in Bodennähe! Bei Vor­han­den­sein von Zünd­quellen erhöhte Explosi­ons­ge­fahr! Er­höh­te Ent­zün­dungs­ge­fahr bei durch­tränk­tem Ma­ter­ial (z.B. Klei­dung, Putz­lap­pen). Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln und star­ken Reduktions­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wick­lung. Rea­giert mit Säu­ren un­ter heftiger Wär­me­ent­wick­lung. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Säure­anhydriden, Alkali­metallen. Bei unkon­trollierter Reak­tion besteht Explo­sions­gefahr.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend)