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Bis(4-octylphenyl)amin (ODPA)

Auszug aus:
Datenblatt

Bis(4-octylphenyl)amin (ODPA): Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Bis(4-octylphenyl)amin (ODPA) wird auch als 4,4'-Dioctyldiphenylamin, Dioctyldiphenylamin oder 4-Octyl-N-(4-octylphenyl)anilin benzeichnet.
Es ist ein hellbrauner, schuppenförmiger, charakteristisch riechender Feststoff.
Der Stoff ist unlöslich in Wasser, jedoch löslich in Propanon, Aceton, Toluol, Methylenchlorid, Ethylacetat, Benzin und vielen Mineralölen.
Anwendung findet ODPA z.B. bei organischen Synthesen, als Antioxidationsmittel in Ölen und Schmierstoffen sowie als Alterungsschutzmittel für Gummi und Kunststoffe.
Schmelzpunkt: 102 °C
Flammpunkt: >= 213 °C
Bis(4-octylphenyl)amin (ODPA)
Der Allgemeine Staubgrenzwert setzt sich aus den Grenzwerten für A- und E-Staub zusammen:
A-Staub (alveolengängige Fraktion): 1,25 mg/m³ (basie­rend auf einer mittleren Dichte von 2,5 g/m³)
E-Staub (einatembare Fraktion): 10 mg/m³ (dichte­un­ab­hängig)
Spitzenbegrenzung: 2 (II) Das Produkt aus Über­schreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min. Dabei sind auch längere Überschreitungsdauern zulässig, der ÜF darf nicht überschritten werden.
TA Luft (2021) 5.2.1 Gesamtstaub (zur Umwelt-VwV von 2021):
Die im Abgas enthaltenen staubförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,20 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten.
Auch bei Einhaltung oder Unterschreitung eines Massenstroms von 0,20 kg/h darf im Abgas die Massenkonzentration 0,15 g/m³ nicht überschritten werden.
Bei Emissionsquellen, die den Massenstrom 0,40 kg/h überschreiten, darf im Abgas die Massenkonzentration 10 mg/m³ nicht überschritten werden.
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend), Kenn-Nr.: 5562
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.