GisChem

Tetrachlorethen (PER)

Auszug aus:
Datenblatt

Tetrachlorethen (PER): Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Tetrachlorethen (PER) wird auch als Perchlorethylen, Ethylentetrachlorid oder Tetrachlorethylen bezeichnet.
Es ist eine farblose Flüssigkeit mit einem etherischen Geruch. Sie ist nur geringfügig wasserlöslich, löst sich aber gut in Ethanol, Ether, Chloroform, Schwefelkohlenstoff und Benzin.
PER löst wie viele andere CKW auch Öle, Fette, Harze, Lacke, Bitumen, Teere, Gummi und viele Kunststoffe.
Für technische Anwendungen werden handelsübliche Produkte durch Zusätze stabilisiert, da PER instabil ist und sich schon bei Raumtemperatur langsam unter Bildung von Chlorwasserstoff zersetzen kann.
Für niedrigstabilisiertes, normalstabilisiertes oder hochstabilisiertes PER werden als Stabilisatoren z.B. Diisopropylamin bzw. N-Methylmorpholin eingesetzt.
PER wird zur Metallentfettung und -befettung, für die Kaltreinigung sowie in Textilreinigungsanlagen verwendet.
In der Praxis handelt es sich dabei um Dampfentfettungsanlagen, z.B. für Kleindrehteile mit engen Spalten, Poren, Bohrungen, die im Dampfraum ständig gedreht werden.
Für den Betrieb von Oberflächenbehandlungs- , Chemischreinigungs- und Textilausrüstungs- sowie Extraktionsanlagen gilt die 2. BImSchV.
Die Bestimmungen für den Betrieb von Textilreinigungsanlagen sind der DGUV Regel 100-500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" (Kapitel 2.14) zu entnehmen. Sie werden im folgenden Datenblatt nicht berücksichtigt.
Schmelzpunkt: -22 °C
Siedepunkt: 121 °C
Zündtemperatur: > 650 °C
Tetrachlorethen (PER)
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 69 mg/m³ bzw. 10 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Geruchsschwelle: 4 ppm - 68 ppm
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
Biologischer Grenzwert: Unter­suchungs­parameter: Tetrachlorethen, Grenz­wert: 200 µg/l, Unter­suchungs­material: Vollblut, Probe­nahme­zeit­punkt: 16 Stunden nach Expositions­ende
Krebserzeugend Kat. 2 (GefStoffV) - Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben
Reproduktionstoxisch - fruchtschädigend - Kat. 2 (TRGS 905) Stoffe, die wegen möglicher fruchtschädigender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben.
TA Luft (2021) 5.2.5 organische Stoffe, Klasse I (Anhang 3): Die im Abgas enthaltenen Emissionen dürfen auch bei Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse insgesamt den Massenstrom 0,10 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 3 (stark wassergefährdend), Kenn-Nr.: 287
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.