GisChem

Triethylendiamin (Dabco)

Auszug aus:
Datenblatt

Triethylendiamin (Dabco): Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Triethylendiamin (Dabco) wird auch als 1,4-Diazabicyclo-(2.2.2)-octan, TEDA oder Bicyclo(2.2.2)-1,4-diazaoctan bezeichnet.
Es ist ein farbloser, stark feuchtigkeitsanziehender kristalliner Stoff mit ammoniakähnlichem (fischigem) Geruch und stark basischen Eigenschaften. Er löst sich in Wasser, Ethanol, 2-Butanon und Aceton.
Die Substanz wird als Katalysator bei der Herstellung von Polyurethanen eingesetzt.
Bei der PUR-Herstellung sind diese Katalysatoren in der Regel schon der Polyolkomponente (0,1 bis 5 %, in Abhängigkeit von der Verarbeitungstechnik und -temperatur auch in anderen Konzentrationsbereichen) zugesetzt.
Sie können damit auch die Eigenschaften dieser Polyolformulierungen hinsichtlich möglicher Gesundheitsgefährdungen bestimmen.
Bei den handelsüblichen PUR-Katalysatoren handelt es sich entweder um kristalline Formen (100%iges Triethylendiamin) oder um Lösungen von Triethylendiamin (z.B. 33%ig) in Dipropylenglykol (siehe auch Produktgruppe).
Bei Schäumvorgängen ist in Abhängigkeit von den räumlichen Bedingungen die Freisetzung von geringen Mengen < 0,1 mg/m³ möglich.
Die im Folgenden aufgeführten Stoffdaten, Einstufungen sowie die be­schrie­benen Gefahren und Maßnahmen be­zie­hen sich auf den reinen, feuchtigkeitsanziehenden festen Stoff.
Schon bei Raumtemperatur geht der Stoff direkt vom fes­ten in den gas­förmi­gen Zu­stand über.
Schmelzpunkt: 160 °C
Siedepunkt: 174 °C
Flammpunkt: 50 °C
Zündtemperatur: 350 °C
TA Luft (2021) 5.2.1 Gesamtstaub (zur Umwelt-VwV von 2021):
Die im Abgas enthaltenen staubförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,20 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten.
Auch bei Einhaltung oder Unterschreitung eines Massenstroms von 0,20 kg/h darf im Abgas die Massenkonzentration 0,15 g/m³ nicht überschritten werden.
Bei Emissionsquellen, die den Massenstrom 0,40 kg/h überschreiten, darf im Abgas die Massenkonzentration 10 mg/m³ nicht überschritten werden.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 4678
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.