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Tetraethylthiuramdisulfid (TETD)

Auszug aus:
Datenblatt

Tetraethylthiuramdisulfid (TETD): Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Tetraethylthiuramdisulfid (TETD) wird auch als Disulfiram, Tetraethylthioperoxydicarbonsäurediamid oder Bis(diethylthiocarbamoyl)disulfid bezeichnet und ist ein gelb-weißer, als Paste in vielen verschiedenen Farben ausgelieferter, geruchloser, kristalliner Feststoff.
TETD ist nicht in Wasser, aber mäßig in Ether und Ethanol sowie gut in Chloroform, Aceton, Kohlenstoffdisulfid, Trichlormethan und Toluol löslich.
Es wird hauptsächlich in der Gummiindustrie als Vulkanisationsbeschleuniger eingesetzt.
Zusätzlich wird es als Pflanzenschutzmittel, Farbstoff, Zwischenprodukt für Arzneimittel und zur Behandlung von Alkoholismus eingesetzt.
Disulfiram kommt als Pulver, beöltes Pulver, Granulat sowie als polymergebundene Paste oder Platten in den Handel.
Handelsnamen sind z.B. Einzelprodukte der Produktreihen Perkacit, Rhenogran, Rhenoslab.
Ab 150 °C Zersetzung.
Schmelzpunkt: 71 °C bis 72 °C
Mindestzündtemperatur der Staubwolke: 240-280 °C
Untere Explosionsgrenze: 20 g/m³
Die Stoff­daten (Mindestzündtemperatur der Staubwolke, untere Explo­sions­grenze) wurden Hersteller­informationen entnommen.
Tetraethylthiuramdisulfid (TETD)
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 2 mg/m³ gemessen in der einatembaren Fraktion
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 8; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 8 x 15 min = 120 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
TA Luft (2021) 5.2.1 Gesamtstaub (zur Umwelt-VwV von 2021):
Die im Abgas enthaltenen staubförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,20 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten.
Auch bei Einhaltung oder Unterschreitung eines Massenstroms von 0,20 kg/h darf im Abgas die Massenkonzentration 0,15 g/m³ nicht überschritten werden.
Bei Emissionsquellen, die den Massenstrom 0,40 kg/h überschreiten, darf im Abgas die Massenkonzentration 10 mg/m³ nicht überschritten werden.
WGK: 3 (stark wassergefährdend), Kenn-Nr.: 7792
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.