GisChem

Trifluoressigsäure

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Trifluoressigsäure: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS06 GHS05

Gefahr

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Haut­kon­takt kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Giftig bei Einatmen (H331). Ver­ur­sacht schwere Ver­ätzungen der Haut und schwere Augenschäden (H314). Verursacht schwere Augen­schäden (H318). Wirkt ätzend auf die Atemwege (EUH071). Vor­über­gehend Husten, Übelkeit mög­lich. Ein­atmen der Dämpfe kann auch noch nach Stun­den zu einem töd­lichen Lungen­ödem füh­ren. Säure­dämpfe können Zahn­erosion her­vor­rufen. Kann Blut­bild­veränderungen, Lungen­funktions­störung, Leber­schaden ver­ur­sachen.
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein (H290). Rea­giert mit Lau­gen unter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Bei unkon­trollierter Reak­tion besteht Explo­sions­gefahr. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Metallen (vor allem mit Leicht­metallen) und Wasser (Spritz­gefahr!). Bil­det mit Säuren ge­fähr­liche Ga­se und Dämpfe. Reagiert mit star­ken Reduktions­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung.
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung (H412).
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend)