GisChem

Glyoxalsäure

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Glyoxalsäure: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS05 GHS07

Gefahr

Die im Fol­gen­den aufge­führten Ge­fahren und Maß­nahmen be­ziehen sich auf die 50%ige Lösung.
Ein­atmen, Ver­schlucken oder Haut­kon­takt kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Verursacht schwere Augen­schäden (H318). Kann allergische Hautreaktionen verursachen (H317). Kann Ver­ätzun­gen ver­ur­sachen. Kann Atem­wege, Ma­gen-Darm-Trakt und Haut reizen. Kann Nieren­schaden ver­ur­sachen. Personen mit Glyoxalsäure-Allergie sollten keinen Kontakt mit diesem Stoff haben.
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein (H290). Rea­giert mit starken Lau­gen un­ter hef­tiger Wär­me­ent­wick­lung. Bei der Reaktion entsteht Kohlendioxid: Berst­gefahr durch Druck­aufbau in ge­schlossenen Be­hältern!
WGK: 1 (schwach wassergefährdend)