GisChem

Wasserstoff

Auszug aus:
Datenblatt

Wasserstoff: Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen

Räume sind so zu lüften (siehe Mindeststandards), dass kein Sauerstoffmangel oder gefährliche Gaskon­zen­trati­onen entstehen können.
Apparaturen und Anlagen sind auf Dauer technisch dicht auszuführen (Ausnahme: betriebsbedingte Gasaustrittsstellen).
Anlagen einschließlich Rohrleitungen und Schlauchleitungen und Gelenkrohre sind auf Dichtheit zu prüfen (s. Checkliste-Dichtheitsprüfung).
Die Gasentnahme muss über einen Druck­min­derer erfolgen.
Bei Befüll- und Entleervorgängen Gasaus­tritt ver­meiden, z.B. durch Gaspen­delung und Einsatz absperr­barer flexib­ler Leitungen.
Wird die Gasentnahme aus Druckgasbehältern (Fla­schen) länger unterbrochen oder die Flasche transportiert, Flaschenventil schließen und mit Ventilschutzkappe versehen.
Druckgasbehälter (Flaschen) nur auf z.B. Roll­reifen, Fla­schenfuß oder Konkavböden rollen - nicht werfen! Zum Transport stets einen Flaschenwagen benutzen.
Druckgasbehälter (Flaschen) gegen Umfallen oder Herabfallen sichern. Druckgasflaschen aufrecht stehend lagern, gegen Umfallen oder Herabfallen sichern (z.B. mit einer Kette), nicht in Fluchtwegen, an Türen oder in Durchgängen abstellen.

Mindeststandards