GisChem

Natriumchlorit (flüssig, 25 - 40 %ige Lösung)

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Natriumchlorit (flüssig, 25 - 40 %ige Lösung): Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS03 GHS05 GHS06 GHS08 GHS09

Gefahr

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Haut­kon­takt kann zu ernsten Ge­sund­heits­schä­den führen. Giftig bei Hautkontakt (H311). Gesundheits­schädlich bei Verschlucken oder Einatmen (H302 + H332). Ver­ursacht schwere Ver­ätz­ungen der Haut und schwere Augen­schäden (H314). Kann die Milz schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition (H373).
Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel (H271). Reagiert mit star­ken Reduktions­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Bil­det unter heftiger Wärme­ent­wick­lung mit starken Säuren ge­fähr­liche Ga­se und Dämpfe (Chlordioxid). Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Ammonium­salzen, Chlor, Chlor­dioxid, Cyaniden, Metall­pulvern, organischen Stoffen und Kohlen­stoff, sowie mit Phosphor, Schwefel, Schwefel­verbin­dungen und Zink. Bei unkon­trollierter Reak­tion besteht Explo­sions­gefahr. Entnommenes oder ausgetrenes Natriumchlorit darf zur Vermeidung gefährlicher Reaktionen nicht in das Gebinde zurückgeführt werden. Lösung nicht eintrocknen lassen.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung (H410).
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend)