GisChem

Pulverlack Grundierung / Epoxidharz

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Pulverlack Grundierung / Epoxidharz: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS05 GHS07 GHS09

Gefahr

Ein­atmen oder Haut­kon­takt kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Verursacht schwere Augen­schäden (H318). Kann allergische Hautreaktionen verursachen (H317). Personen mit Epoxidharzen-Allergie sollten keinen Kontakt mit diesem Stoff haben.
Bil­dung explo­sions­fähiger Staub-Luft-Ge­mische möglich. Ent­zün­dung von Staub-Luft-Ge­mischen durch Schweiß­funken, Trenn­schleifer oder Funken an elektrischen Geräten wie Motoren oder Schaltern möglich. Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Rea­giert mit Säu­ren un­ter heftiger Wär­me­ent­wick­lung. Rea­giert mit starken Lau­gen un­ter hef­tiger Wär­me­ent­wick­lung.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung (H410). Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung (H411).
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend)