Achtung
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. (H410)
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. (P273)
Verschüttete Mengen aufnehmen. (P391)
Inhalt/Behälter ... (Entsorgungsvorschriften vom Hersteller anzugeben) zuführen. (P501)
GHS-Einstufung
Kurzfristig (akut) gewässergefährdend (Kapitel 4.1) - Kategorie 1 (Aquatic Acute 1), H400
Langfristig (chronisch) gewässergefährdend (Kapitel 4.1) - Kategorie 1 (Aquatic Chronic 1), H410
Der Stoff ist im Anhang VI der CLP-Verordnung gelistet.
Bei der Einstufung nach GHS handelt es sich um eine Einstufung aus Anhang VI, die auch nach Auswertung von Herstellereinstufungen und Literatur nicht um weitere Einstufungen ergänzt werden muss.
Für Gemische gilt nach Anhang VI der CLP-Verordnung folgender Multiplikationsfaktor:
Kurzfristig (akut) gewässergefährdend - M-Faktor (Multiplikationsfaktor): M=100
Langfristig (chronisch) gewässergefährdend - M-Faktor (Multiplikationsfaktor): M=10