GisChem

Berylliumoxid

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Berylliumoxid: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS06 GHS08

Gefahr

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Auf­nahme durch die Haut kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Giftig bei Verschlucken (H301). Lebensgefahr bei Einatmen (H330). Verursacht Hautreizungen (H315). Verursacht schwere Augenreizung (H319). Kann allergische Hautreaktionen verursachen (H317). Kann bei Einatmen Krebs verursachen (H350i). Kann die Atemwege reizen (H335). Schädigt bei Einatmen die Lunge bei längerer oder wiederholter Exposition (H372). Personen mit Berylliumoxid-Allergie sollten keinen Kontakt mit diesem Stoff haben.
Ent­zün­dung von Staub-Luft-Ge­mischen durch Schweiß­funken, Trenn­schleifer oder Funken an elektrischen Geräten wie Motoren oder Schaltern möglich. Rea­giert mit Säu­ren un­ter heftiger Wär­me­ent­wick­lung. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Magne­sium in der Wärme. Bei unkon­trollierter Reak­tion besteht Explo­sions­gefahr.
WGK: 3 (stark wassergefährdend)