GisChem

Zinn (Pulver)

Auszug aus:
Datenblatt

Zinn (Pulver): Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Zinn, Pulver (Pulver) ist ein geruchloses und sehr weiches Schwermetall, das in Wasser praktisch unlöslich ist.
Es kommt in mehreren Modifikationen vor, wobei bei Zimmertemperatur das beta-Zinn (ein silberweißes bis silbergraues, glänzendes Metall) stabil ist.
Verwendung findet Zinn in der Konservenindustrie (verzinnte Weißblechdosen) und in Legierungen z.B. im Gleitlagerbau (als "Lagermetall"), in Schmelzlegierungen sowie als Lötzinn zur Verbindung elektronischer Bauteile.
Hochreine Zinn-Einkristalle eignen sich auch zur Herstellung elektronischer Bauteile.
Des Weiteren wird Zinn auch in Bronzen, weiteren speziellen Legierungen sowie in der Floatglasherstellung verwendet.
Für Zinn als Granulat oder andere staubfreie Formen ist in GisChem auf­grund des unter­schied­lichen Gefahren­potenzials ein geson­der­tes Da­ten­blatt ent­halten.
Die im Folgenden aufgeführten Stoffdaten, Einstufungen sowie die be­schrie­benen Gefahren und Maßnahmen be­zie­hen sich auf pulverförmiges Zinn, wobei zu beachten ist, dass das Datenblatt nicht für Nanopulver gilt.
Schmelzpunkt: 231,9 °C
Siedepunkt: ab 2260 °C
Schmelz­punkt und Siedepunkt wurden Hersteller­informationen entnommen.
Zinn
Der Allgemeine Staubgrenzwert setzt sich aus den Grenzwerten für A- und E-Staub zusammen:
A-Staub (alveolengängige Fraktion): 1,25 mg/m³ (basie­rend auf einer mittleren Dichte von 2,5 g/m³)
Besteht der Staub allein aus Zinn, kann anhand der Dichte daher als Grenzwert für den A-Staub ein Wert von 3,65 mg/m³ angesetzt werden.
E-Staub (einatembare Fraktion): 10 mg/m³ (dichte­un­ab­hängig)
Spitzenbegrenzung: 2 (II) Das Produkt aus Über­schreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min. Dabei sind auch längere Überschreitungsdauern zulässig, der ÜF darf nicht überschritten werden.
TA Luft (2021) 5.2.2 Staubförmige anorganische Stoffe, Klasse III: Zinn und seine Verbindungen, angegeben als Sn (zur Umwelt-VwV von 2021)
Die im Abgas enthaltenen staubförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 5 g/h oder die Massenkonzentration 1 mg/m³ nicht überschreiten.
Auch beim Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse dürfen diese Werte nicht überschritten werden. Zur Emission von Stoffen mehrerer Klassen gleichzeitig: siehe TA Luft (2021).
WGK: nicht wassergefährdend, Kenn-Nr.: 1443
Gilt für feste Metalle mit einer Korngröße ≥ 1 mm, die nicht mit Wasser oder Luftsauerstoff reagieren.
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.