Phenol
GEFAHRGiftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. (H301 + H311 + H331)
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. (H314)
Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. (H341)
Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. (H373)
Phenol wird auch als Benzophenol, Phenylhydrat, Phenylsäure, Phenylalkohol, Karbolsäure oder Oxybenzol bezeichnet.
CAS-Nummer: 108-95-2
EG-Nummer: 203-632-7
Index-Nummer: 604-001-00-2
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Labor |
| | | Phenol | | H301 + H311 + H331-H314-H341-H373 |
Schon bei einer kleinflächigen
Benetzung der Haut mit Phenol kann durch eine schnelle Aufnahme in den Körper Lebensgefahr bestehen. Zwei Videoclips der IVSS erläutern die erforderlichen Sofortmaßnahmen:
Dekontamination nach Phenolkontakt in der Produktion (ISSA-16) und im Labor (ISSA-17). Die Videoclips finden Sie im downloadcenter der BGRCI unter:
https://downloadcenter.bgrci.de/shop/ivss/filme.
1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der
Gefährdungsbeurteilung nach
GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der
Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.