Tetrahydrofuran
GEFAHRFlüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. (H225)
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. (H302)
Verursacht schwere Augenreizung. (H319)
Kann vermutlich Krebs erzeugen. (H351)
Kann die Atemwege reizen. (H335)
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. (H336)
Kann explosionsfähige Peroxide bilden. (EUH019)
Tetrahydrofuran wird auch als THF, Tetramethylenoxid, Diethylenoxid, Diethylenmonoxid, Oxacyclopentan oder 1,4-Epoxybutan bezeichnet.
CAS-Nummer: 109-99-9
EG-Nummer: 203-726-8
Index-Nummer: 603-025-00-0
1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der
Gefährdungsbeurteilung nach
GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der
Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.