Chloramin T
GEFAHRGesundheitsschädlich bei Verschlucken. (H302)
Lebensgefahr bei Einatmen. (H330)
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. (H314)
Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. (H334)
Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. (EUH031)
Chloramin T wird auch als Tosylchloramidnatrium oder Natrium-p-toluolsulfonchloramid bezeichnet.
CAS-Nummer: 127-65-1
EG-Nummer: 204-854-7
Index-Nummer: 616-010-00-9
Für die Branche "Labor" wurde ein separates Datenblatt für eine 1 - 5 %ige Lösung erarbeitet. Diese Lösung wird im Labor zur Desinfektion eingesetzt.
1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der
Gefährdungsbeurteilung nach
GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der
Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.