Bleichmittel für Holz
Als Bleichmittel für Holz wird meist eine Lösung von Wasserstoffperoxid, manchmal gemischt mit Salmiakgeist (Ammoniaklösung) verwendet.
Zum Aufhellen gerbstoffreicher Hölzer kommen gelegentlich
Säuren (z. B. Oxalsäure, Zitronensäure) zur Anwendung. Oxalsäure sollte grundsätzlich nicht verwendet werden, da sie gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt ist.
Ein Ersatz durch Zitronensäure sollte geprüft werden.
Bei direktem Kontakt sind wegen der gesundheitsgefährdenden oder ätzenden Wirkung dieser Substanzen die Haut, Augen und Schleimhäute besonders gefährdet. Die Dämpfe können Augen und Atemwege reizen.
Bei der Verarbeitung müssen Schutzhandschuhe (z. B. Nitril) und Schutzbrille (mit Seitenschutz) getragen werden.
Atemschutz K2 (Kennfarbe grün) kann beim Einsatz ammoniakhaltiger Produkte notwendig sein.
Wasserstoffperoxid reagiert heftig unter Wärmeentwicklung und kann z.B. Putzlappen oder Sägemehl entzünden. Bei unkontrollierter Reaktion besteht Explosionsgefahr.
Wasserstoffperoxid greift Metalle an.
Zur Verarbeitung immer die Anwendungshinweise der Hersteller beachten! Mittel auf Basis Hypochlorit haben ebenfalls bleichende Wirkung. Da sie als Bakterizid, Fungizid und Algizid zur Reinigung und Desinfektion dienen, sind in GisChem hierfür weitere Datenblätter vorhanden.
1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der
Gefährdungsbeurteilung nach
GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der
Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.