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Biogas

Ganzes Dokument: Betriebsanweisungsentwurf


Biogas


Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS02

Gefahr

Ein­at­men kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Vor­über­gehend Kopf­schmerzen, Schwin­del, Übelkeit, Benom­men­heit mög­lich. Kann Atem­not, Lungen­ödem, Nerven­schaden, Herz­rhythmus­störung ver­ur­sachen. Blei­ben­de Ge­sund­heits­schä­den mög­lich (Hirn­leistungs­störung). Bei höheren Konzentra­tionen be­steht Er­stickungs­gefahr. Je nach Schwefelwasserstoffgehalt des Biogases sind akute schwere Vergiftungen mit Gefahr von Bewußtlosigkeit und Tod möglich.
Extrem entzündbares Gas (H220). Biogas ist je nach Zusammensetzung wenig leichter bis wenig schwerer als Luft und bildet mit Luft explosionsfähige Atmosphäre. Bei Vor­han­den­sein von Zünd­quellen erhöhte Explosi­ons­ge­fahr!
WGK: nicht wassergefährdend




Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

P003 Keine offene Flamme; Feue Leer/Abstand Schweres Atemschutzgerät trage

Räume so lüf­ten, dass kein Sauer­stoff­mangel oder gefähr­liche Gas­konzen­tratio­nen ent­stehen können. Gärtemperatur überwachen, bei zu geringer Biogasproduktion ggf. im Blockheizkraftwerk auf andere Energieträger wie z.B. Erdgas oder Diesel umsteigen, um eine genügend hohe Heizleistung zu gewährleisten. Bei manueller Steuerung: Rühr- bzw. Mischintervalle im Gärbehälter so wählen, dass keine Schwimmdecke oder Sinkschicht entsteht. Regelmäßig Gasmagnetventile und Zwischenräume der selbstschließenden Gasabsperrventile auf Funktion, Dichtheit und Verschmutzung prüfen.
Von Zünd­quellen fern halten (z.B. nicht Rau­chen, keine offenen Flam­men, Erden)! Feuer­arbei­ten, Heiß­arbeiten, Schweißen nur mit schrift­licher Erlaubnis. Arbeiten in ex-gefährdeten Bereichen nur nach Frei­messung durch­führen.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Dämpfen vermeiden! Nicht in einer Biogas-Wolke aufhalten - auch Augen und Haut vor Kontakt mit Biogas schützen! Straßen­klei­dung ge­trennt von Ar­beits­klei­dung auf­be­wahren!
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)

Handschutz: Gegen mechanische Beanspruchung beschichtete Handschuhe, ansonsten Hand­schutz auf andere Gefahrstoffe abstimmen. Bei Bedarf: gerbstoffhaltige Hautschutzmittel verwenden.
Atemschutz: Aus­schließ­lich um­ge­bungs­luft­un­ab­hän­giges Atem­schutz­gerät ver­wen­den, wenn aus­reichen­de Belüf­tung nicht mög­lich ist.
Körperschutz: Anti­sta­tische Schutz­klei­dung, z.B. Klei­dung aus Baum­wol­le und ableitfähige Arbeitsschutz-Schuhe!



Verhalten im Gefahrenfall

Gefahrenbereich räumen und absperren, Vorgesetzten informieren.
Wenn ohne Risi­ko mög­lich, Gas­zufuhr ab­sperren oder Leck schließen. Bei der Scha­dens­be­sei­tigung immer umge­bungs­luftunab­hängiges Atem­schutz­gerät, wenn aus­reichen­de Belüf­tung nicht möglich ist tra­gen.
Produkt ist brenn­bar. Entstehungs­brand: Trag­baren Feuer­löscher ein­setzen. Bei Brand nicht löschen, bevor das Leck geschlossen ist, da die Gefahr der Entstehung einer explosionsfähigen Wolke besteht! Bei Brand ent­ste­hen ge­fähr­liche Dämpfe (z.B. Kohlen­monoxid)! Bei Brand in der Um­ge­bung Be­häl­ter mit Sprüh­was­ser küh­len! Berst- und Ex­plo­sions­ge­fahr bei Er­wärmung!
Alarm-, Flucht- und Rettungspläne beachten.
Zuständiger Arzt: ...... (bitte eintragen)
Unfalltelefon: ...... (bitte eintragen)



Erste Hilfe

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten, Vorgesetzen informieren, in der Regel umgehend Arzt hinzuziehen.
Nach Einatmen: Verletzten aus dem Ge­fahren­bereich bringen. Frisch­luft­zu­fuhr durch Ein­at­men von frischer Luft oder Beat­mung. Beatmungs­hilfen benutzen (Selbst­schutz). Sofort, auch bei feh­lenden Krank­heits­zeichen, ein Do­sier­aerosol (inha­lati­ves Ste­roid) ein­atmen lassen. Dosierung, Art der Anwendung und weitere Behandlung nach be­triebs­ärztlicher Anordnung!
Ersthelfer: ......... (Bitte eintragen oder auf Ersthelferliste verweisen und/oder hier löschen)



Sachgerechte Entsorgung

Im Störfall oder bei zu großer Produktion kann Biogas entweder über eine Abblaseleitung in die Umwelt abgegeben werden oder muss - bei Volumenströmen über 20 m³/h - über eine Gasfackel verbrannt werden (vgl. Technische Schutzmaßnahmen).