Biogas
Ganzes Dokument: Betriebsanweisungsentwurf
Biogas
Gefahren für Mensch und Umwelt
Gefahr
Einatmen kann zu Gesundheitsschäden führen. Vorübergehend Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Benommenheit möglich. Kann Atemnot, Lungenödem, Nervenschaden, Herzrhythmusstörung verursachen. Bleibende Gesundheitsschäden möglich (Hirnleistungsstörung). Bei höheren Konzentrationen besteht Erstickungsgefahr. Je nach Schwefelwasserstoffgehalt des Biogases sind akute schwere Vergiftungen mit Gefahr von Bewußtlosigkeit und Tod möglich.
Extrem entzündbares Gas (H220). Biogas ist je nach Zusammensetzung wenig leichter bis wenig schwerer als Luft und bildet mit Luft explosionsfähige Atmosphäre. Bei Vorhandensein von Zündquellen erhöhte Explosionsgefahr!
WGK: nicht wassergefährdend
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Räume so lüften, dass kein Sauerstoffmangel oder gefährliche Gaskonzentrationen entstehen können. Gärtemperatur überwachen, bei zu geringer Biogasproduktion ggf. im Blockheizkraftwerk auf andere Energieträger wie z.B. Erdgas oder Diesel umsteigen, um eine genügend hohe Heizleistung zu gewährleisten. Bei manueller Steuerung: Rühr- bzw. Mischintervalle im Gärbehälter so wählen, dass keine Schwimmdecke oder Sinkschicht entsteht. Regelmäßig Gasmagnetventile und Zwischenräume der selbstschließenden Gasabsperrventile auf Funktion, Dichtheit und Verschmutzung prüfen.
Von Zündquellen fern halten (z.B. nicht Rauchen, keine offenen Flammen, Erden)! Feuerarbeiten, Heißarbeiten, Schweißen nur mit schriftlicher Erlaubnis. Arbeiten in ex-gefährdeten Bereichen nur nach Freimessung durchführen.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Dämpfen vermeiden! Nicht in einer Biogas-Wolke aufhalten - auch Augen und Haut vor Kontakt mit Biogas schützen! Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung aufbewahren!
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)Handschutz: Gegen mechanische Beanspruchung beschichtete Handschuhe, ansonsten Handschutz auf andere Gefahrstoffe abstimmen. Bei Bedarf: gerbstoffhaltige Hautschutzmittel verwenden.
Atemschutz: Ausschließlich umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden, wenn ausreichende Belüftung nicht möglich ist.
Körperschutz: Antistatische Schutzkleidung, z.B. Kleidung aus Baumwolle und ableitfähige Arbeitsschutz-Schuhe!
Verhalten im Gefahrenfall
Gefahrenbereich räumen und absperren, Vorgesetzten informieren.
Wenn ohne Risiko möglich, Gaszufuhr absperren oder Leck schließen. Bei der Schadensbeseitigung immer umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät, wenn ausreichende Belüftung nicht möglich ist tragen.
Produkt ist brennbar. Entstehungsbrand: Tragbaren Feuerlöscher einsetzen. Bei Brand nicht löschen, bevor das Leck geschlossen ist, da die Gefahr der Entstehung einer explosionsfähigen Wolke besteht! Bei Brand entstehen gefährliche Dämpfe (z.B. Kohlenmonoxid)! Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen! Berst- und Explosionsgefahr bei Erwärmung!
Alarm-, Flucht- und Rettungspläne beachten.
Zuständiger Arzt: ...... (bitte eintragen)Unfalltelefon: ...... (bitte eintragen)
Erste Hilfe
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten, Vorgesetzen informieren, in der Regel umgehend Arzt hinzuziehen.Nach Einatmen: Verletzten aus dem Gefahrenbereich bringen. Frischluftzufuhr durch Einatmen von frischer Luft oder Beatmung. Beatmungshilfen benutzen (Selbstschutz). Sofort, auch bei fehlenden Krankheitszeichen, ein Dosieraerosol (inhalatives Steroid) einatmen lassen. Dosierung, Art der Anwendung und weitere Behandlung nach betriebsärztlicher Anordnung!
Ersthelfer: ......... (Bitte eintragen oder auf Ersthelferliste verweisen und/oder hier löschen)
Sachgerechte Entsorgung
Im Störfall oder bei zu großer Produktion kann Biogas entweder über eine Abblaseleitung in die Umwelt abgegeben werden oder muss - bei Volumenströmen über 20 m³/h - über eine Gasfackel verbrannt werden (vgl. Technische Schutzmaßnahmen).