Mineralwolle
Ganzes Dokument: Datenblatt
Mineralwolle
Einstufung GHS
Eine Einstufung und Kennzeichnung nach GHS liegt nicht vor, eine Herstellereinstufung ist ebenfalls nicht bekannt.
Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen
Mineralwolle-Dämmstoffe bestehen aus Glaswolle oder Steinwolle, Zusätze sind z.B. Kunstharze als Bindemittel oder Öle, um die Staubfreisetzung zu verhindern.
Diese Information gilt für die Verwendung und Verarbeitung, auch für den Ausbau von neuer Mineralwolle.
Sie gilt nicht für alte Mineralwollen mit krebsverdächtigen Faserstäuben.
Vor 1996 wurde alte Mineralwolle eingesetzt. Aus dieser alten Mineralwolle können krebsverdächtige Faserstäube freigesetzt werden.
Bei Mineralwollen, die zwischen 1996 und 2000 eingebaut wurden, kann Krebsverdacht bestehen, hier ist eine Einzelfallprüfung nötig.
Ab dem Jahr 2000 durften nur noch neue, geprüfte, Mineralwollen eingesetzt werden.
Für Mineralwolle, die nach 2000 hergestellt wurde, werden die Herstellungs- und Verwendungsverbote für bestimmte Mineralfasern aus der Gefahrstoffverordnung eingehalten.
Freizeichnung wird durch das herstellende Unternehmen mit RAL Gütezeichen nachgewiesen.
Aus alter Mineralwolle freigesetzte Faserstäube sind gemäß
TRGS 905 als krebserzeugend zu bewerten.
Tätigkeiten mit alten Mineralwolldämmstoffen sind nur im Zuge von Demontage-, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten möglich bzw. zulässig.
Für alte Mineralwolle (Faserstäube krebsverdächtig) ist in GisChem aufgrund des unterschiedlichen Gefahrenpotenzials ein gesondertes Datenblatt enthalten.
Der
Allgemeine Staubgrenzwert setzt sich aus den Grenzwerten für A- und E-Staub zusammen:
A-Staub (alveolengängige Fraktion): 1,25 mg/m³ (basierend auf einer mittleren Dichte von 2,5 g/m³)
E-Staub (einatembare Fraktion): 10 mg/m³ (dichteunabhängig)
Spitzenbegrenzung: 2 (II) Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min. Dabei sind auch längere Überschreitungsdauern zulässig, der ÜF darf nicht überschritten werden.
WGK: nicht wassergefährdend
Bei der WGK handelt es sich um eine Selbsteinstufung.
Messung / Ermittlung
Bei Tätigkeiten mit Mineralwolle werden Fasern freigesetzt, die zu Reizungen und Entzündungen der Haut führen können.
Wird dadurch die Haut mechanisch geschädigt oder kommt es zu sehr kleinen Verletzungen, ist von einer erhöhten Gefährdung auszugehen.
Eine
hohe Gefährdung liegt vor:
bei großflächigem und längerfristigem (> 15 min pro Schicht) Kontakt.
Eine
mittlere Gefährdung liegt vor:
bei großflächigem und kurzfristigem Kontakt (< 15 min pro Schicht) oder
bei kleinflächigem und längerfristigem Kontakt (z.B. Spritzer > 15 min pro Schicht).
Eine
geringe Gefährdung liegt vor:
bei kleinflächigem und kurzfristigem (z.B. Spritzer, Einwirkung < 15 min pro Schicht) Kontakt,
bei kurzfristigem und kleinflächigem Hautkontakt mit verschmutzter Arbeitskleidung, Arbeitsmitteln oder Arbeitsflächen.
Bei mittlerer/hoher Gefährdung zusätzlich:
Aufgrund der Hautgefährdung prüfen, ob ein Ersatzstoff verwendet oder eine Verfahrensänderung durchgeführt werden kann. Wenn nicht möglich, in der
Gefährdungsbeurteilung begründen.
Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen
Staubentwicklung vermeiden.
Vorkonfektionierte Mineralwoll-Dämmstoffe bevorzugen. Diese können entweder vom Hersteller geliefert oder zentral auf der Baustelle zugeschnitten werden. Verpackte Dämmstoffe erst am Arbeitsplatz auspacken.
Auf staubarme Bearbeitung und staubarme Reinigung achten. Das bedeutet: Material nicht reißen, sondern möglichst sorgfältig schneiden z. B. mit Messer oder Schere.
Keine schnell laufenden, motorgetriebenen Sägen ohne Absaugung verwenden.
Material nicht werfen. Für gute Durchlüftung am Arbeitsplatz sorgen. Das Aufwirbeln von Staub vermeiden. Arbeitsplatz sauber halten und regelmäßig reinigen.
Abfälle, Bruchstücke, Staubsaugerinhalte am Entstehungsort möglichst staubdicht verpacken und kennzeichnen. Für den Transport geschlossene Behältnisse (z.B. Tonnen, reißfeste Säcke, Big-Bags) verwenden.
Beim Verschließen die enthaltene Luft nicht herausdrücken. Behältnisse bei Nichtgebrauch geschlossen halten.
Gesundheitsgefährdung
Einatmen oder Hautkontakt kann zu Gesundheitsschäden führen.
Kann die Haut und Augen reizen, z.B. Brennen, Jucken.
Kann die Haut entzünden.
Die Informationen zur Gesundheitsgefährdung wurden Hersteller- und Literaturangaben entnommen.
Hygienemaßnahmen
Einatmen von Stäuben vermeiden!
Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden!
Vor Pausen und nach Arbeitsende Hände und andere verschmutzte Körperstellen gründlich reinigen.
Hautpflegemittel nach der Hautreinigung am Arbeitsende bzw. vor längeren Pausen verwenden (rückfettende Creme).
Stoff-/Produktreste sofort von der Haut entfernen und die Haut möglichst schonend reinigen, anschließend sorgfältig abtrocknen.
Lösungen auf der Haut abwaschen, nicht eintrocknen lassen.
Bei der Arbeit keinen Arm- oder Handschmuck tragen.
Straßen- und Arbeitskleidung getrennt aufbewahren gemäß
Gefährdungsbeurteilung!!
Arbeitskleidung nicht ausschütteln oder abblasen - jedoch häufig reinigen!
Langärmelige, möglichst geschlossene Arbeitskleidung (z.B. Overalls mit Armbündchen) tragen!
Bei mittlerer oder hoher Gefährdung durch Hautkontakt zusätzlich:
Verschmutzte Arbeitskleidung sofort wechseln, Reinigung durch den Betrieb.
Separate Putzlappen und Reinigungstücher für die Haut und Maschinen oder Geräte verwenden.
Anfallende Stäube und Staubablagerungen nicht mit Druckluft abblasen. Nicht trocken reinigen.
Feucht reinigen oder mit Industriestaubsauger (Kategorie M) aufnehmen.
Die DGUV Information 209-084 Industriestaubsauger und Entstauber gibt weiterführende Hinweise dazu, was beim Aufsaugen, Abscheiden und Sammeln von Stäuben mit Entstaubern und Industriestaubsaugern zu beachten ist.
Persönliche Schutzmaßnahmen
Augenschutz: Gestellbrille mit Seitenschutz.
Handschutz: Bei ausschließlichem Kontakt mit diesem Stoff: gegen mechanische Beanspruchung z.B. beschichtete Handschuhe.
Bei empfindlicher Haut kann Hautschutz empfehlenswert sein, z.B. gerbstoffhaltige Hautschutzmittel.
Hautschutz: Ein
Hautschutzplan mit Angabe der zu verwendenden Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel ist zu erstellen.
Atemschutz: Atemschutz bei Grenzwertüberschreitung, z.B. Vollmaske/Halbmaske/filtrierende Halbmaske mit:
Partikelfilter P2 (weiss)
Es wird empfohlen, Filtergeräte mit Gebläse und Helm oder Haube einzusetzen (z.B. TH2P). Hierfür bestehen keine Tragezeitbegrenzungen.
Ausführliche Informationen zum Atemschutz finden sich in der
TRGS 553 und der DGUV I 209-044. Das Tragen von Atemschutz ist zusätzlich abhängig von der Einsatzzeit.
Körperschutz: Staubdichte Schutzkleidung.
Zur Auswahl von Chemikalienschutzkleidung finden Sie Informationen in einem
Flyer des Fachbereichs PSA der DGUV.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Bei Tätigkeiten mit einatembarem Staub ist, sofern eine Exposition besteht, arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten (
Angebotsvorsorge).
Wird der
AGW für Staub nicht eingehalten, ist arbeitsmedizinische Vorsorge regelmäßig zu veranlassen (
Pflichtvorsorge).
Dazu können die folgenden DGUV Empfehlungen herangezogen werden:
Staubbelastung
Falls aufgrund der
Gefährdungsbeurteilung das Tragen von Atemschutz notwendig ist, ist arbeitsmedizinische Vorsorge ggf. nach der DGUV Empfehlung Atemschutzgeräte durchzuführen.
Beschäftigungsbeschränkungen
Jugendliche ab 15 Jahren dürfen hiermit nur beschäftigt werden:
wenn dieses zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich, der Arbeitsplatzgrenzwert unterschritten und die Aufsicht durch einen Fachkundigen sowie betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung gewährleistet ist.
Schadensfall
Bei der Beseitigung größerer Mengen von verschüttetem Produkt persönliche Schutzausrüstung tragen: auf jeden Fall Atemschutz.
Verschüttetes Produkt unter Staubvermeidung aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben verfahren.
Produkt ist nicht brennbar, im Brandfall Löschmaßnahmen auf Umgebung abstimmen.
Brandbekämpfung größerer Brände nur mit umgebungsluftunabhängigem Atemschutzgerät!
Erste Hilfe
Nach Augenkontakt: Augen unter Schutz des unverletzten Auges sofort ausgiebig (mind. 10 Minuten) bei geöffneten
Augenlidern mit Wasser spülen.
Augenärztliche Behandlung.
Nach Hautkontakt: Mit viel Wasser und Seife reinigen.
Nach Verschlucken: Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mundes.
Sonstiges: Die Informationen zur Ersten Hilfe wurden Hersteller- und Literaturangaben entnommen.
Entsorgung
Auch kleine Mengen nicht über die Kanalisation oder Mülltonne entsorgen.
Nicht mit anderen Abfällen vermischen. Geeignete Behältnisse sind Tonnen, reissfeste Plastiksäcke oder Big Bags, bei Nichtverwendung geschlossen halten.
Der sechsstellige Abfallschlüssel ist nach
AVV branchen-, prozessart-, herkunfts- oder abfallartenspezifisch zuzuordnen.
Er ist gegebenenfalls mit der örtlich zuständigen Behörde (z.B. Stadtverwaltung oder Landratsamt) abzustimmen. Im Folgenden werden mögliche Zuordnungen gegeben:
Neue Mineralwolle ist kein gefährlicher Abfall: Abfallschlüssel nach
AVV: 170604
Lagerung
Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort lagern.