GisChem

Mineralwolle

Ganzes Dokument: Datenblatt


Mineralwolle


Einstufung GHS

Eine Einstufung und Kennzeichnung nach GHS liegt nicht vor, eine Her­steller­einstufung ist ebenfalls nicht bekannt.



Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Mineralwolle-Dämmstoffe bestehen aus Glaswolle oder Steinwolle, Zusätze sind z.B. Kunstharze als Bindemittel oder Öle, um die Staubfreisetzung zu verhindern.
Diese Information gilt für die Verwendung und Verarbeitung, auch für den Ausbau von neuer Mineralwolle.
Sie gilt nicht für alte Mineralwollen mit krebsverdächtigen Faserstäuben.
Vor 1996 wurde alte Mineralwolle eingesetzt. Aus dieser alten Mineralwolle können krebsverdächtige Faserstäube freigesetzt werden.
Bei Mineralwollen, die zwischen 1996 und 2000 eingebaut wurden, kann Krebsverdacht bestehen, hier ist eine Einzelfallprüfung nötig.
Ab dem Jahr 2000 durften nur noch neue, geprüfte, Mineralwollen eingesetzt werden.
Für Mineralwolle, die nach 2000 hergestellt wurde, werden die Herstellungs- und Verwendungsverbote für bestimmte Mineralfasern aus der Gefahrstoffverordnung eingehalten.
Freizeichnung wird durch das herstellende Unternehmen mit RAL Gütezeichen nachgewiesen.
Aus alter Mineralwolle freigesetzte Faserstäube sind gemäß TRGS 905 als krebserzeugend zu bewerten.
Tätigkeiten mit alten Mineralwolldämmstoffen sind nur im Zuge von Demontage-, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten möglich bzw. zulässig.
Für alte Mineralwolle (Faserstäube krebsverdächtig) ist in GisChem auf­grund des unter­schied­lichen Gefahren­potenzials ein geson­der­tes Da­ten­blatt ent­halten.


Der Allgemeine Staubgrenzwert setzt sich aus den Grenzwerten für A- und E-Staub zusammen:
A-Staub (alveolengängige Fraktion): 1,25 mg/m³ (basie­rend auf einer mittleren Dichte von 2,5 g/m³)
E-Staub (einatembare Fraktion): 10 mg/m³ (dichte­un­ab­hängig)
Spitzenbegrenzung: 2 (II) Das Produkt aus Über­schreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min. Dabei sind auch längere Überschreitungsdauern zulässig, der ÜF darf nicht überschritten werden.
WGK: nicht wassergefährdend


Bei der WGK handelt es sich um eine Selbsteinstufung.



Messung / Ermittlung

Bei Tätigkeiten mit Mineralwolle werden Fasern freigesetzt, die zu Reizungen und Entzündungen der Haut führen können.
Wird dadurch die Haut mechanisch geschädigt oder kommt es zu sehr kleinen Verletzungen, ist von einer erhöhten Gefährdung auszugehen.
Eine hohe Gefährdung liegt vor:
bei großflächigem und längerfristigem (> 15 min pro Schicht) Kontakt.
Eine mittlere Gefährdung liegt vor:
bei großflächigem und kurzfristigem Kontakt (< 15 min pro Schicht) oder
bei kleinflächigem und längerfristigem Kontakt (z.B. Sprit­zer > 15 min pro Schicht).
Eine geringe Gefährdung liegt vor:
bei kleinflächigem und kurzfristigem (z.B. Spritzer, Einwirkung < 15 min pro Schicht) Kontakt,
bei kurzfristigem und kleinflächigem Hautkontakt mit verschmutzter Arbeitskleidung, Arbeitsmitteln oder Arbeitsflächen.
Bei mittlerer/hoher Gefährdung zusätz­lich:
Aufgrund der Hautgefährdung prüfen, ob ein Ersatzstoff verwendet oder eine Verfahrens­änderung durch­geführt werden kann. Wenn nicht möglich, in der Gefährdungsbeurteilung begründen.



Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen

Staub­entwicklung ver­meiden.
Vorkonfektionierte Mineralwoll-Dämmstoffe bevorzugen. Diese können entweder vom Hersteller geliefert oder zentral auf der Baustelle zugeschnitten werden. Verpackte Dämmstoffe erst am Arbeitsplatz auspacken.
Auf staubarme Bearbeitung und staubarme Reinigung achten. Das bedeutet: Material nicht reißen, sondern möglichst sorgfältig schneiden z. B. mit Messer oder Schere.
Keine schnell laufenden, motorgetriebenen Sägen ohne Absaugung verwenden.
Material nicht werfen. Für gute Durchlüftung am Arbeitsplatz sorgen. Das Aufwirbeln von Staub vermeiden. Arbeitsplatz sauber halten und regelmäßig reinigen.
Abfälle, Bruchstücke, Staubsaugerinhalte am Entstehungsort möglichst staubdicht verpacken und kennzeichnen. Für den Transport geschlossene Behältnisse (z.B. Tonnen, reißfeste Säcke, Big-Bags) verwenden.
Beim Verschließen die enthaltene Luft nicht herausdrücken. Behältnisse bei Nichtgebrauch geschlossen halten.



Gesundheitsgefährdung

Ein­atmen oder Haut­kon­takt kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen.
Kann die Haut und Augen reizen, z.B. Brennen, Jucken.
Kann die Haut ent­zünden.
Die Informationen zur Gesundheitsgefährdung wurden Hersteller- und Literaturangaben entnommen.



Hygienemaßnahmen

Einatmen von Stäuben vermeiden!
Berührung mit Augen, Haut und Klei­dung ver­mei­den!
Vor Pausen und nach Arbeits­ende Hän­de und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­nigen.
Haut­pflege­mittel nach der Hautrei­ni­gung am Arbeits­ende bzw. vor längeren Pausen ver­wen­den (rück­fetten­de Creme).
Stoff-/Produktreste sofort von der Haut entfer­nen und die Haut möglichst schonend reinigen, anschließend sorgfältig abtrocknen.
Lösungen auf der Haut abwaschen, nicht ein­trocknen lassen.
Bei der Arbeit keinen Arm- oder Handschmuck tragen.
Straßen- und Arbeits­klei­dung ge­trennt auf­be­wah­ren gemäß Gefährdungsbeurteilung!!
Arbeitskleidung nicht ausschütteln oder ab­blasen - je­doch häufig reinigen!
Langärmelige, möglichst geschlossene Ar­beits­klei­dung (z.B. Overalls mit Arm­bündchen) tragen!
Bei mittlerer oder hoher Gefährdung durch Hautkontakt zusätzlich:
Verschmutzte Arbeitskleidung sofort wechseln, Rei­ni­gung durch den Betrieb.
Separate Putzlappen und Reinigungstücher für die Haut und Maschinen oder Geräte verwenden.
Anfallende Stäube und Staubablagerungen nicht mit Druckluft abblasen. Nicht trocken reinigen.
Feucht reinigen oder mit Industriestaubsauger (Kategorie M) aufnehmen.
Die DGUV Information 209-084 Industriestaubsauger und Entstauber gibt weiterführende Hinweise dazu, was beim Aufsaugen, Abscheiden und Sammeln von Stäuben mit Entstaubern und Industriestaubsaugern zu beachten ist.



Persönliche Schutzmaßnahmen

Augenschutz: Ge­stell­brille mit Seiten­schutz.
Handschutz: Bei ausschließlichem Kontakt mit diesem Stoff: gegen mecha­nische Be­an­spruchung z.B. be­schich­tete Hand­schuhe.
Bei empfindlicher Haut kann Hautschutz empfehlenswert sein, z.B. gerb­stoff­haltige Haut­schutz­mittel.
Hautschutz: Ein Hautschutzplan mit Angabe der zu verwendenden Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel ist zu erstellen.
Atemschutz: Atemschutz bei Grenzwertüberschreitung, z.B. Vollmaske/Halbmaske/filtrierende Halbmaske mit:
Partikelfilter P2 (weiss)
Es wird empfohlen, Filtergeräte mit Gebläse und Helm oder Haube einzusetzen (z.B. TH2P). Hierfür bestehen keine Tragezeitbegrenzungen.
Ausführliche Informationen zum Atem­schutz finden sich in der TRGS 553 und der DGUV I 209-044. Das Tragen von Atem­schutz ist zusätzlich abhängig von der Einsatz­zeit.
Körperschutz: Staubdichte Schutz­kleidung.
Zur Auswahl von Chemikalienschutz­kleidung finden Sie Informationen in einem Flyer des Fachbereichs PSA der DGUV.



Arbeitsmedizinische Vorsorge

Bei Tätigkeiten mit einatembarem Staub ist, sofern eine Ex­po­si­tion besteht, ar­beits­me­dizi­nische Vor­sor­ge an­zu­bie­ten (Angebotsvorsorge).
Wird der AGW für Staub nicht ein­ge­hal­ten, ist ar­beits­medi­zi­nische Vorsorge regel­mä­ßig zu ver­an­lassen (Pflichtvorsorge).
Dazu können die folgenden DGUV Empfehlungen herangezogen werden:
Staubbelastung
Falls aufgrund der Gefährdungsbeurteilung das Tra­gen von Atemschutz notwendig ist, ist arbeits­medizinische Vorsorge ggf. nach der DGUV Empfehlung Atem­schutz­geräte durchzuführen.



Beschäftigungsbeschränkungen

Jugendliche ab 15 Jahren dürfen hiermit nur beschäftigt werden:
wenn dieses zum Erreichen des Ausbildungszieles er­forderlich, der Arbeitsplatzgrenzwert unterschritten und die Auf­sicht durch einen Fachkundigen sowie betriebs­ärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung gewähr­leistet ist.



Schadensfall

Bei der Beseitigung größerer Men­gen von ver­schütte­tem Produkt per­sön­liche Schutz­aus­rüstung tragen: auf jeden Fall Atem­schutz.
Verschüttetes Produkt unter Staub­ver­meidung auf­nehmen und wie unter Ent­sorgung be­schrie­ben ver­fahren.
Produkt ist nicht brennbar, im Brand­fall Lösch­maß­nahmen auf Um­gebung ab­stimmen.
Brand­bekämpfung größerer Brände nur mit umgebungs­luft­unab­hängigem Atem­schutz­gerät!



Erste Hilfe

Nach Augenkontakt: Augen unter Schutz des un­ver­letzten Auges sofort ausgiebig (mind. 10 Minuten) bei geöffneten Augenlidern mit Wasser spülen.
Augenärztliche Behandlung.
Nach Hautkontakt: Mit viel Was­ser und Seife reinigen.
Nach Verschlucken: Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mun­des.
Sonstiges: Die Informationen zur Ersten Hilfe wurden Hersteller- und Literaturangaben entnommen.



Entsorgung

Auch kleine Mengen nicht über die Ka­na­lisation oder Mülltonne entsorgen.
Nicht mit anderen Abfällen vermischen. Geeignete Behältnisse sind Tonnen, reissfeste Plastiksäcke oder Big Bags, bei Nichtverwendung geschlossen halten.
Der sechsstellige Abfallschlüssel ist nach AVV bran­chen-, pro­zessart-, herkunfts- oder abfall­ar­ten­spez­ifisch zu­zu­ordnen.
Er ist gegebenenfalls mit der örtlich zuständigen Behörde (z.B. Stadtverwaltung oder Landratsamt) abzustimmen. Im Folgenden werden mögliche Zuordnungen gegeben:
Neue Mineralwolle ist kein gefährlicher Abfall: Abfallschlüssel nach AVV: 170604



Lagerung

Behälter dicht ge­schlossen an einem gut ge­lüfteten Ort lagern.