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alte Mineralwolle (Faserstäube krebsverdächtig)

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alte Mineralwolle (Faserstäube krebsverdächtig)


Gefahren für Mensch und Umwelt

Diese Information gilt für Tätigkeiten mit alter Mineralwolle. Aus alter Mineralwolle freigesetzte Faserstäube sind gemäß TRGS 905 als krebserzeugend zu bewerten. Tätigkeiten mit alten Mineralwolldämmstoffen sind nur im Zuge von Demontage-, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten möglich bzw. zulässig.
Ein­atmen oder Haut­kon­takt kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Kann vermutlich Krebs verur­sachen (H351). Kann die Haut und Au­gen reizen. Kann die Haut ent­zünden.
WGK: nicht wassergefährdend




Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

P022 Essen und Trinken verbote M011 Hände waschen M022 Hautschutzmittel benutzen Leer/Abstand M004 Augenschutz benutzen M010 Schutzkleidung benutzen D-P006 Zutritt für Unbefugte v

Ar­bei­ten nur bei Frisch­luft­zu­fuhr (Fen­ster und Tü­ren öff­nen)! Räumliche Trennung sowie Kennzeichnung der Arbeitsplätze - Aufenthalt nur soweit notwendig. Staub­ent­wick­lung ver­mei­den! Material nicht reißen, sondern möglichst sorgfältig schneiden z.B. mit Messer oder Schere. Keine schnell laufenden, motorgetriebenen Sägen ohne Absaugung verwenden. Material nicht werfen. Für gute Durchlüftung am Arbeitsplatz sorgen. Das Aufwirbeln von Staub vermeiden. Arbeitsplatz sauber halten und regelmäßig reinigen. Abfälle, Bruchstücke, Staubsaugerinhalte staubdicht verpacken, kennzeichnen. Nur in geschlossenen Behältern aufbewahren und transportieren, das sind z. B. reissfeste Säcke, Big Bags oder Tonnen. Beim Verschließen die enthaltene Luft nicht herausdrücken. Arbeitsbereiche abgrenzen und kennzeichnen, Arbeitsbereiche mit Folie abdecken.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Stäuben vermeiden! Be­rührung mit Au­gen, Haut und Klei­dung ver­mei­den! Vor je­der Pau­se und nach Ar­beits­en­de Hände und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­ni­gen. Nach der Arbeit Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den! Produkt­reste sofort von der Haut entfer­nen, Haut schonend reinigen und sorgfältig abtrocknen. Keinen Arm- oder Handschmuck tragen. Straßen­klei­dung ge­trennt von Ar­beits­klei­dung auf­be­wahren! Arbeits­klei­dung nicht aus­schütteln oder ab­blasen! Verschmutzte Arbeitskleidung sofort wechseln. Separate Putzlappen und Reinigungstücher für Haut und Maschinen oder Geräte verwenden. Anfallende Stäube und Staubablagerungen nicht mit Druckluft abblasen. Nicht trocken reinigen. Feucht reinigen oder mit Industriestaubsauger (Kategorie M) aufnehmen. Ab Expositionskategorie E2 nicht mehr feucht reinigen, sondern mit Industriestaubsauger.
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)

Augenschutz: Korbbrille oder Ge­stell­brille mit Seiten­schutz!
Handschutz: Bei ausschließ­lichem Kontakt: gegen me­cha­nische Bean­spruchung be­schich­tete Hand­schuhe. Bei Bedarf: gerbstoffhaltige Hautschutzmittel verwenden.
Atemschutz: Partikelfilter P2 (weiss).

Körperschutz: Staub­dichte Schutz­klei­dung!



Verhalten im Gefahrenfall

Gefahrenbereich räumen und absperren, Vorgesetzten informieren.
Bei der Be­sei­tigung größe­rer Mengen von ver­schütte­tem Pro­dukt immer Atem­schutz tragen. Unter Staub­ver­mei­dung auf­neh­men und ent­sor­gen!
Pro­dukt ist nicht brenn­bar.
Alarm-, Flucht- und Rettungspläne beachten.
Zuständiger Arzt: ...... (bitte eintragen)
Unfalltelefon: ...... (bitte eintragen)



Erste Hilfe

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten, Vorgesetzen informieren, in der Regel umgehend Arzt hinzuziehen.
Nach Augenkontakt: Sofort unter Schutz des un­ver­letzten Auges ausgiebig (mind. 10 Minu­ten) bei geöff­ne­ten Lidern mit Was­ser spülen.
Nach Hautkontakt: Mit viel Was­ser und Sei­fe rei­ni­gen.
Nach Verschlucken: Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mun­des.
Ersthelfer: ......... (Bitte eintragen oder auf Ersthelferliste verweisen und/oder hier löschen)



Sachgerechte Entsorgung

Nicht in Aus­guss oder Müll­ton­ne schüt­ten! Nicht mit anderen Abfällen vermischen. Behälter oder verpacktes Material zusätzlich mit dem Hinweis Inhalt kann krebserzeugende Faserstäube freisetzen! kennzeichnen. Abfälle, Bruchstücke, Staubsaugerinhalte zur Entsorgung sammeln in: (bitte Abfallbehälter/Sammelstelle/ggf. Ansprechpartner angeben)