Kupfer (Staub)
Ganzes Dokument: Datenblatt
Kupfer (Staub)
Einstufung GHS
Gefahr
Entzündbarer Feststoff. (H228)
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. (H410)
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. (P210)
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. (P273)
GHS-EinstufungEntzündbare Feststoffe (Kapitel 2.7) - Kategorie 1 (Flam. Sol. 1), H228
Kurzfristig (akut) gewässergefährdend (Kapitel 4.1) - Kategorie 1 (Aquatic Acute 1), H400
Langfristig (chronisch) gewässergefährdend (Kapitel 4.1) - Kategorie 3 (Aquatic Chronic 3), H412
Die GHS-Einstufung und Kennzeichnung beruht auf Hersteller- und Literaturangaben.
Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen
Kupfer (Staub) kann bei Herstellungs- und Nachbearbeitungsprozessen wie u.a. beim Schleifen, Polieren und Bürsten von Werkteilen enstehen.
Bei Verfahren im Bereich Recycling von Kupferwerkstoffen ist die Gefahr einer Kupferstaubexposition vorhanden.
Für Kupfer als Granulat oder andere staubfreie Formen ist in GisChem aufgrund des unterschiedlichen Gefahrenpotenzials ein gesondertes Datenblatt enthalten.
Die im Folgenden aufgeführten Stoffdaten, Einstufungen sowie die beschriebenen Gefahren und Maßnahmen beziehen sich auf Kupfer als Metallstaub.
Schmelzpunkt: 1083 °C
Siedepunkt: 2595 °C
Schmelz- und Siedepunkt wurden Herstellerinformationen entnommen.
KupferGrenzwertvorschlag der DFG-Senatskommission, der als Beurteilungsmaßstab herangezogen werden kann: 0,01mg/m³ gemessen in der alveolengängigen Fraktion.
Der Grenzwert bezieht sich auf den Metallgehalt als analytische Berechnungsbasis.
Der Grenzwertvorschlag ist rechtlich nicht bindend. Er sollte jedoch als Beurteilungsmaßstab berücksichtigt werden. Rechtlich bindend muss auf jeden Fall mindestens der
Allgemeine Staubgrenzwert eingehalten werden.
Der
Allgemeine Staubgrenzwert setzt sich aus den Grenzwerten für A- und E-Staub zusammen:
A-Staub (alveolengängige Fraktion): 1,25 mg/m³ (basierend auf einer mittleren Dichte von 2,5 g/m³)
E-Staub (einatembare Fraktion): 10 mg/m³ (dichteunabhängig)
Spitzenbegrenzung: 2 (II) Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min. Dabei sind auch längere Überschreitungsdauern zulässig, der ÜF darf nicht überschritten werden.
TA Luft (2021) 5.2.2 Staubförmige anorganische Stoffe, Klasse III: Kupfer und seine Verbindungen, angegeben als Cu (
zur Umwelt-VwV von 2021)
Die im Abgas enthaltenen staubförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 5 g/h oder die Massenkonzentration 1 mg/m³ nicht überschreiten.
Auch beim Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse dürfen diese Werte nicht überschritten werden. Zur Emission von Stoffen mehrerer Klassen gleichzeitig: siehe TA Luft (2021).
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend), Kenn-Nr.: 9697
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß
AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.
Die WGK gilt für Kupfer in Pulverform mit einer Korngröße von 0,074 bis 1,0mm. Sie gilt auch für Kupfer mit einer Korngröße unter 0,074 mm (Kennnummer: 9696).
Messung / Ermittlung
Prüfung auf Ersatzstoffe und/oder Ersatzverfahren vornehmen und dokumentieren. Wird auf eine mögliche Substitution verzichtet, ist dies in der
Gefährdungsbeurteilung zu begründen.
Beurteilung der Gefährdung beim Einatmen (
TRGS 402): Einhaltung des
AGW durch Messung oder andere gleichwertige Beurteilungsverfahren sicherstellen.
Explosionsgefahren / Gefährliche Reaktionen
Die Bildung explosionsfähiger Staub-Luft-Gemische ist nicht möglich, wenn der Feststoff als Pulver bzw. Mikropulver vorliegt.
Bei Kupfer als Nanostaub kann es aber zu einer extrem schwachen Staubexplosionsfähigkeit kommen.
Reagiert mit starken
Oxidationsmitteln unter heftiger Wärmeentwicklung.
Bei unkontrollierter Reaktion besteht Explosionsgefahr.
Reagiert mit Schwefelwasserstoff unter heftiger Wärmeentwicklung.
Bildet bei Kontakt mit Acetylen Kupferacetylid - Explosionsgefahr.
Bildet bei Kontakt mit Aziden Kupferazid - spontane Explosion möglich.
Begünstigt (katalysiert) Polymerisationsreaktionen z.B. von Ethylenoxid.
Gemische mit Chloraten, Jodaten, Nitraten oder anderen Oxosalzen können durch Reibung zur Explosion gebracht werden.
Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen
Beim Ab-/Umfüllen bzw. beim Mischen der Komponenten Staubentwicklung vermeiden. Insbesondere an diesen Arbeitsplätzen
funktionstüchtige Absaugung sicherstellen (siehe Mindeststandards).
Absauganlage in regelmäßigen Abständen in Abhängigkeit von der Verschmutzung reinigen.
Gebinde nicht offen stehen lassen.
Beim Ab- und Umfüllen bzw. beim Mischen der Komponenten Staubentwicklung vermeiden.
Reaktionsfähige Stoffe fern halten.
Die Höhe von Abwurf-, Füll- und Schüttstellen möglichst gering halten.
Gesundheitsgefährdung
Einatmen oder Verschlucken kann zu Gesundheitsschäden führen.
Kann die Atemwege reizen.
Kann Gesundheitsstörungen wie Metalldampf-Fieber verursachen.
Verschlucken kann zu Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall führen.
Brand- und Explosionsschutz
Arbeiten mit Zündgefahr ( z.B. Feuerarbeiten, Heißarbeiten, Schweißen, insbesondere bei Wartung und Reparatur) nur mit schriftlicher Erlaubnis ausführen.
Die Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen sind in erster Linie auf gefährlichere Stoffe und Brandlasten in dem entsprechenden Arbeitsbereich abzustimmen.
Hygienemaßnahmen
Einatmen von Stäuben vermeiden!
Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden!
Vor Pausen und nach Arbeitsende Hände und andere verschmutzte Körperstellen gründlich reinigen.
Hautpflegemittel nach der Hautreinigung am Arbeitsende bzw. vor längeren Pausen verwenden (rückfettende Creme).
Straßen- und Arbeitskleidung getrennt aufbewahren gemäß
Gefährdungsbeurteilung!!
Arbeitskleidung nicht ausschütteln oder abblasen - jedoch häufig reinigen!
Persönliche Schutzmaßnahmen
Augenschutz: Gestellbrille mit Seitenschutz.
Handschutz: Gegen mechanische Beanspruchung z.B. beschichtete Handschuhe, ansonsten Handschutz auf andere Gefahrstoffe, mit denen gegebenenfalls umgegangen wird, abstimmen.
Bei empfindlicher Haut kann Hautschutz empfehlenswert sein, z.B. gerbstoffhaltige Hautschutzmittel.
Atemschutz: Es wird empfohlen, Filtergeräte mit Gebläse und Helm oder Haube einzusetzen (z.B. TH1P, TH2P). Hierfür bestehen keine Tragezeitbegrenzungen.
Körperschutz: Staubdichte Schutzkleidung.
Zur Auswahl von Chemikalienschutzkleidung finden Sie Informationen in einem
Flyer des Fachbereichs PSA der DGUV.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Bei Tätigkeiten mit Kupferpulver ist, sofern eine Exposition besteht, arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten (
Angebotsvorsorge).
Wird der
Allgemeine Staubgrenzwert für alveolengängigen bzw. einatembaren Staub nicht eingehalten, ist arbeitsmedizinische Vorsorge regelmäßig zu veranlassen (
Pflichtvorsorge).
Dazu können die folgenden DGUV Empfehlungen herangezogen werden:
Staubbelastung
Falls aufgrund der
Gefährdungsbeurteilung das Tragen von Atemschutz notwendig ist, ist arbeitsmedizinische Vorsorge ggf. nach der DGUV Empfehlung Atemschutzgeräte durchzuführen.
Beschäftigungsbeschränkungen
Jugendliche ab 15 Jahren dürfen hiermit nur beschäftigt werden:
wenn dieses zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich, der Arbeitsplatzgrenzwert unterschritten und die Aufsicht durch einen Fachkundigen sowie betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung gewährleistet ist.
Schadensfall
Bei der Beseitigung von ausgelaufenem/verschüttetem Produkt immer persönliche Schutzausrüstung tragen: Auf jeden Fall Schutzbrille, Handschuhe sowie bei größeren Mengen Atemschutz.
Verschüttetes Produkt unter Staubvermeidung aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben verfahren.
Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Sonderlöschpulver für die Brandklasse D (Metallbrandlöschpulver). Notfalls auch mit trockenem Sand abdecken.
Auf keinen Fall Wasser, Kohlendioxid oder Schaum verwenden - heftige Reaktion!
Staubaufwirbelung vermeiden!
Auf Selbstentzündung achten!
Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen.
Brandbekämpfung größerer Brände nur mit umgebungsluftunabhängigem Atemschutzgerät!
Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss verhindert werden.
Erste Hilfe
Nach Augenkontakt: Augen unter Schutz des unverletzten Auges sofort ausgiebig (mind. 10 Minuten) bei geöffneten
Augenlidern mit Wasser spülen.
Augenärztliche Behandlung.
Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung bei Bedarf wechseln.
Mit viel Wasser und Seife reinigen.
Nach Einatmen: Verletzten unter Selbstschutz aus dem Gefahrenbereich bringen.
Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen.
Ärztliche Behandlung.
Nach Verschlucken: Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mundes.
Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen (Verdünnungseffekt).
Ärztliche Behandlung.
Entsorgung
Der komplette sechsstellige Abfallschlüssel ist nach
AVV zuzuordnen und gegebenenfalls mit der örtlich zuständigen Behörde (z.B. Stadtverwaltung oder Landratsamt) abzustimmen.