GisChem

Tetrahydrofuran

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Tetrahydrofuran: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS02 GHS07 GHS08

Gefahr

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Auf­nahme durch die Haut kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Gesundheits­schädlich bei Verschlucken (H302). Verursacht schwere Augenreizung (H319). Kann vermutlich Krebs verur­sachen (H351). Kann die Atemwege reizen (H335). Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen (H336). Kann Ma­gen-Darm-Trakt und Haut reizen. Vor­über­gehend Kopfschmerzen, Schwindel, Husten mög­lich. Kann Leber­schaden ver­ur­sachen.
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar (H225). Kann explosionsfähige Peroxide bilden (EUH019). Gefahr durch An­sammlung ex­plo­sions­fä­hi­ger At­mo­sphä­re in Bodennähe! Bei Vor­han­den­sein von Zünd­quellen erhöhte Explosi­ons­ge­fahr! Er­höh­te Ent­zün­dungs­ge­fahr bei durch­tränk­tem Ma­ter­ial (z.B. Klei­dung, Putz­lap­pen). Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Alkali­hydroxiden und Alkali­hydriden. Bei unkon­trollierter Reak­tion besteht Explo­sions­gefahr. Bildet bei Kontakt mit Luft­sauer­stoff be­güns­tigt durch Licht Per­oxide Explosionsgefahr. Diese Peroxide reichern sich beim Verdunsten, Eindampfen oder Destillieren im Rückstand an. Explosionsgefahr.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend)