GisChem

Zinn(IV)-oxid

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf
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Zinn(IV)-oxid: Gefahren für Mensch und Umwelt

Ein­atmen oder Ver­schlucken kann zu Ge­sund­heits­schä­den füh­ren. Kann die Augen reizen. Dauer­hafte Schä­den mög­lich. Verschlucken kann zu Ma­gen-Darm-Be­schwer­den und nach Resorption auch zu Kreis­lauf­störungen führen. Kann bei länger­fris­tiger Ein­wir­kung Nieren­schaden ver­ur­sachen.
Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Alkalimetallen, Erdalkalimetallen, Aluminium, Zink.
WGK: nicht wassergefährdend