GisChem

Acrylamid-Lösung, 40 %

Auszug aus:
Datenblatt

Acrylamid-Lösung, 40 %: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Acrylamid-Lösung, 40 % wird als wässsrige Lösung z.B. in Laboratorien zur Polyacrylamid-Gel-Elektrophorese und zur Immobilisierung von Enzymen eingesetzt.
Das Acrylamidmonomer wird in Deutschland aussschließlich als Zwischenprodukt zur Herstellung von Polyacrylamiden bzw. Acrylamidcopolymeren eingesetzt.
Weitere Einsatzgebiete für Acrylamidpolymere sind z.B. die Wasserbehandlung, die Erdöl-, Bau-, Papier-, und Textilindustrie sowie bei der Herstellung von Harzen, Lacken und Klebstoffen.
Das Acrylamidmonomer kommt in fester Form als Pulver und in flüssiger Form als wässrige Fertiglösungen in den Handel, letztere in stabilisierter Form.
Acrylamid ist ein weißes, schwach charakteristisch riechendes, kristallines Pulver, das leicht löslich in Wasser, sowie löslich in Methanol, Ethanol, Ether, Aceton, Ethylacetat, Chloroform und schlecht löslich in
aromatischen und aliphatischen Kohlenwasserstoffen (z.B. Heptan) ist.
Bei Erwärmung des reinen Acrylamids über den Schmelzpunkt (84,5 °C) kommt es zur spontanen Polymerisation mit Explosionsgefahr.
Der Stoff gehört zu den besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC - Substances of Very High Concern) und wird in der Kandidatenliste der ECHA (European Chemicals Agency) aufgeführt.
Eine Aufnahme des Stoffes in Anhang XIV der REACH-Verordnung mit entsprechender Zulassungspflicht wird geprüft.
Hersteller und Importeure haben besondere Informationspflichten gegenüber nachgeschalteten Verwendern.
Es sind ggf. Beschränkungen aus Anhang XVII der REACH-Verordnung zu beachten: Darf weder als Stoff noch in Gemischen mit mehr als 0,1 Gew.-% für Abdichtungsanwendungen in Verkehr gebracht oder verwendet werden (s. Nr. 60 in VO).
Für Acrylamid als Fest­stoff ist in GisChem auf­grund des unter­schied­lichen Gefahren­potenzials ein geson­der­tes Da­ten­blatt ent­halten.
Die im Folgenden aufgeführten Stoffdaten, Einstufungen sowie die be­schrie­benen Gefahren und Maßnahmen be­zie­hen sich auf Acrylamid als wäss­rige Lösung, 40 % .
Die folgenden Informationen beziehen sich aus­schließlich auf die Verwendung in Laboratorien.
Acrylamid
In der TRGS 910 sind folgende stoffspezifische Konzentrationswerte im Rahmen des gestuften risikobezogenen Maßnahmenkonzepts für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen (ERB-Konzept) festgelegt:
Akzeptanzkonzentration: 0,07 mg/m³ (fest­ge­legt aus­schließ­lich als Schichtmittelwert)
Toleranzkonzentration: 0,15 mg/m³
Spitzenbegrenzung der Toleranzkonzentration: Über­schrei­tungsfaktor (ÜF) 8; Kategorie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 8 x 15 min = 120 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Stoffspezifische Äquivalenzwerte in biologischem Material nach TRGS 910:
Untersuchungsparameter: N-(2-Carbonamidethyl)valin
Äquivalenzwert zur Akzeptanzkonzentration: 400 pmol/g Globin, Wert zur Toleranzkonzentration: 800 pmol/g Globin
Untersuchungsmaterial: Erythrozytenfraktion des Voll­blutes, Probenahmezeitpunkt: nach mindestens 3 Monaten Exposition
Die Toleranzkonzentration sowie der entsprechende Äquivalenzwert in biologischem Material wurde aufgrund zusätzlicher akuter und chronischer Wirkungen von Acrylamid fest­gelegt. Bei Überschreitung gelten dieselben Maßnahmen wie bei Über­schrei­tung eines AGW.
Gefahr der Hautresorption (H)
Arbeitsplatzgrenzwert der EU: 0,1 mg/m³ (gemessen oder berechnet anhand eines Bezugszeit­raumes von 8 Stunden)
Der Arbeitsplatzgrenzwert der EU darf nicht über­schrit­ten werden.
Krebserzeugend Kat. 1B (GefStoffV) - Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden sollten.
Keimzellmutagen Kat. 1B (GefStoffV) - Stoffe, die als erbgutverändernd für den Menschen angesehen werden sollten.
Reproduktionstoxisch - fortpflanzungsgefährdend - Kat. 2 (GefStoffV) - Stoffe, die wegen möglicher Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen zur Besorgnis Anlass geben.
Emissionsgrenzwerte aus der TA Luft sind im Datenblatt der Branche Chemie angegeben.
WGK: 3 (stark wassergefährdend), Kenn-Nr.: 716
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.