o-Phenylendiamin wird auch als 1,2-Phenylendiamin, o-Diaminobenzol, 1,2-Diaminobenzol, 1,2-Benzoldiamin, 2-Aminoanilin oder OPD bezeichnet.
Es handelt sich um einen weißen bis schwach roten, schwach charakteristisch riechenden, kristallinen Feststoff, der an der Luft schnell oxidiert und sich dabei braun färbt.
o-Phenylendiamin ist in Wasser und einigen anderen organischen Lösungsmittlen mäßig sowie in Ethanol, Diethylether und Trichlormethan sehr gut löslich.
Der Stoff wird z.B. als Substrat im ELISA-Reagenz in biotechnologischen Laboratorien verwendet.
Es wird außerdem als Ausgangsstoff zur Herstellung von Benzotriazol und Phenazin, Korrosionsinhibitoren für Kupfer, Photochemikalien, Pflanzenschutzmitteln, Farbstoffen, thermostabilen Polymeren, Pharmazeutika und Antioxidantien verwendet.
o-Phenylendiamin kommt kristallin, als Blättchen, Pastillen oder Schmelze in den Handel.
Die im Folgenden aufgeführten Stoffdaten, Einstufungen sowie die beschriebenen Gefahren und Maßnahmen beziehen sich auf OPD als Feststoff.
Die folgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf die Verwendung in Laboratorien.
Beim Erhitzen geht der Stoff direkt vom festen in den gasförmigen Zustand über.
Schmelzpunkt: 99 °C bis 102 °C
Siedepunkt: 253 °C bis 258 °C
Flammpunkt: 110 °C
Zündtemperatur: 540 °C
Mindestzündtemperatur der Staubwolke: 680 °C
Untere Explosionsgrenze: 15 g/m³
o-Phenylendiamin
Früherer MAK-Wert: 0,1 mg/m³. Die Einhaltung mindestens dieses Wertes war bereits im Jahr 2004 Stand der Technik.
Der Grenzwert bezieht sich auf die Summe aus Dampf und Aerosolen.
Spitzenbegrenzung:
Kategorie: 4 (4*Grenzwert; 15-Minuten-Mittelwert; maximal 1 Stunde pro Schicht)
Krebserzeugend Kat. 2 (GefStoffV) - Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben
Keimzellmutagen Kat. 2 (GefStoffV) - Stoffe, die wegen möglicher erbgutverändernder Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben
Emissionsgrenzwerte aus der TA Luft sind im Datenblatt der Branche Chemie angegeben.
WGK: 3 (stark wassergefährdend), Kenn-Nr.: 821
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.