o-Phenylendiamin
Ganzes Dokument: Datenblatt
o-Phenylendiamin
Einstufung GHS
Gefahr
Giftig bei Verschlucken. (H301)
Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen. (H312 + H332)
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. (H317)
Verursacht schwere Augenreizung. (H319)
Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. (H341)
Kann vermutlich Krebs erzeugen. (H351)
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. (H410)
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. (P270)
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. (P273)
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen. (P280)
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... (Hersteller kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben oder, wenn Wasser eindeutig ungeeignet ist, ein alternatives Mittel empfehlen) waschen. (P302 + P352)
Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... (geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben) anrufen. (P312)
Inhalt/Behälter ... (Entsorgungsvorschriften vom Hersteller anzugeben) zuführen. (P501)
GHS-EinstufungAkute Toxizität oral (Kapitel 3.1) - Kategorie 3 (Acute Tox. 3), H301
Akute Toxizität dermal (Kapitel 3.1) - Kategorie 4 (Acute Tox. 4), H312
Akute Toxizität inhalativ (Kapitel 3.1) - Kategorie 4 (Acute Tox. 4), H332
Schwere Augenreizung (Kapitel 3.3) - Kategorie 2 (Eye Irrit. 2), H319
Sensibilisierung der Haut (Kapitel 3.4) - Kategorie 1 (Skin Sens. 1), H317
Keimzellmutagenität (Kapitel 3.5) - Kategorie 2 (Muta. 2), H341
Karzinogenität (Kapitel 3.6) - Kategorie 2 (Carc. 2), H351
Kurzfristig (akut) gewässergefährdend (Kapitel 4.1) - Kategorie 1 (Aquatic Acute 1), H400
Langfristig (chronisch) gewässergefährdend (Kapitel 4.1) - Kategorie 1 (Aquatic Chronic 1), H410
Der Stoff ist im Anhang VI der CLP-Verordnung gelistet.
Bei der Einstufung nach GHS handelt es sich um eine Einstufung aus Anhang VI, die auch nach Auswertung von Herstellereinstufungen und Literatur nicht um weitere Einstufungen ergänzt werden muss.
Die Mindesteinstufung aus Anhang VI in die Gefahrenklasse Akute Toxizität wurde anhand von Hersteller- und Literaturangaben bestätigt.
Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen
o-Phenylendiamin wird auch als 1,2-Phenylendiamin, o-Diaminobenzol, 1,2-Diaminobenzol, 1,2-Benzoldiamin, 2-Aminoanilin oder OPD bezeichnet.
Es handelt sich um einen weißen bis schwach roten, schwach charakteristisch riechenden, kristallinen Feststoff, der an der Luft schnell oxidiert und sich dabei braun färbt.
o-Phenylendiamin ist in Wasser und einigen anderen organischen Lösungsmittlen mäßig sowie in Ethanol, Diethylether und Trichlormethan sehr gut löslich.
Der Stoff wird z.B. als Substrat im ELISA-Reagenz in biotechnologischen Laboratorien verwendet.
Es wird außerdem als Ausgangsstoff zur Herstellung von Benzotriazol und Phenazin, Korrosionsinhibitoren für Kupfer, Photochemikalien, Pflanzenschutzmitteln, Farbstoffen, thermostabilen Polymeren, Pharmazeutika und Antioxidantien verwendet.
o-Phenylendiamin kommt kristallin, als Blättchen, Pastillen oder Schmelze in den Handel.
Die im Folgenden aufgeführten Stoffdaten, Einstufungen sowie die beschriebenen Gefahren und Maßnahmen beziehen sich auf OPD als Feststoff.
Die folgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf die Verwendung in Laboratorien.
Beim Erhitzen geht der Stoff direkt vom festen in den gasförmigen Zustand über.
Schmelzpunkt: 99 °C bis 102 °C
Siedepunkt: 253 °C bis 258 °C
Flammpunkt: 110 °C
Zündtemperatur: 540 °C
Mindestzündtemperatur der Staubwolke: 680 °C
Untere Explosionsgrenze: 15 g/m³
o-PhenylendiaminFrüherer MAK-Wert: 0,1 mg/m³. Die Einhaltung mindestens dieses Wertes war bereits im Jahr 2004 Stand der Technik.
Der Grenzwert bezieht sich auf die Summe aus Dampf und Aerosolen.
Spitzenbegrenzung:
Kategorie: 4 (4*Grenzwert; 15-Minuten-Mittelwert; maximal 1 Stunde pro Schicht)
Krebserzeugend Kat. 2 (
GefStoffV) - Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben
Keimzellmutagen Kat. 2 (
GefStoffV) - Stoffe, die wegen möglicher erbgutverändernder Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben
Emissionsgrenzwerte aus der TA Luft sind im Datenblatt der Branche Chemie angegeben.
WGK: 3 (stark wassergefährdend), Kenn-Nr.: 821
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß
AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.
Messung / Ermittlung
Ersatzstoffprüfung vornehmen und dokumentieren. Ist die Substitution technisch nicht möglich, Stoff/Produkt soweit technisch machbar im geschlossenen System verwenden.
Beurteilung der Gefährdung beim Einatmen (
TRGS 402): Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen durch
geeignete Beurteilungsmethoden nachweisen oder messen.
Beurteilung der Gefährdung bei Hautkontakt (
TRGS 401):
Eine
hohe Gefährdung liegt vor:
bei großflächigem und längerfristigem (> 15 min pro Schicht) Kontakt.
Eine
mittlere Gefährdung liegt vor:
bei kurzfristigem Kontakt (< 15 min pro Schicht) oder
bei kleinflächigem und längerfristigem Kontakt (z.B. Spritzer > 15 min pro Schicht).
Eine
geringe Gefährdung liegt vor:
bei kurzfristigem und kleinflächigem Hautkontakt mit verschmutzter Arbeitskleidung, Arbeitsmitteln oder Arbeitsflächen.
Bei mittlerer/hoher Gefährdung zusätzlich:
Aufgrund der Hautgefährdung prüfen, ob ein Ersatzstoff verwendet oder eine Verfahrensänderung durchgeführt werden kann. Wenn nicht möglich, in der
Gefährdungsbeurteilung begründen.
Explosionsgefahren / Gefährliche Reaktionen
Bei Erwärmung über den Flammpunkt Bildung explosionsfähiger Atmosphäre möglich. Dämpfe sind schwerer als Luft.
Die Bildung explosionsfähiger Staub-Luft-Gemische ist möglich. Diese Produkte besitzen die
Staubexplosionsklasse St 2.
Bei Stäuben mit durchschnittlichen Partikelgrößen von mehr als 63 µm trifft das nicht zu, die Herstellerinformationen sind zu berücksichtigen.
Die Entzündung von Staub-Luft-Gemischen durch
Zündquellen wie z.B. elektrische Geräte, offene Flammen, Schweißfunken, in Mühlen oder durch Garben von Schleiffunken (z.B. Trennschleifer) ist möglich.
Reagiert mit starken
Oxidationsmitteln unter heftiger Wärmeentwicklung.
Reagiert mit starken
Säuren unter heftiger Wärmeentwicklung.
Reagiert unter heftiger Wärmeentwicklung z.B. mit Säurechloriden, Säureanhydriden, Chloroformiaten.
Zersetzt sich bei Erhitzen/Verbrennen in gefährliche Gase (z.B. Kohlenmonoxid, Stickoxide, reizende Gase und Dämpfe).
Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen
Bildung von Stäuben vermeiden, möglichst geschlossene Apparaturen verwenden. Ist das nicht möglich im Abzug arbeiten, Frontschieber geschlossen halten.
Gefäße nicht offen stehen lassen.
Verschmutzte Geräte in anderen Arbeitsbereichen nur nach vorheriger Reinigung benutzen.
Beim Ab- und Umfüllen bzw. beim Mischen der Komponenten Staubentwicklung vermeiden.
Reaktionsfähige Stoffe fern halten bzw. nur kontrolliert zugeben.
Arbeitsplätze/-bereiche von anderen Arbeitsbereichen räumlich trennen.
Bei hoher Gefährdung durch Hautkontakt möglichst in geschlossenen Apparaturen arbeiten. Ist dies technisch nicht möglich, Exposition nach Stand der Technik minimieren.
Z.B. nur solche Arbeitsgeräte verwenden, mit denen Hautkontakt vermieden oder verringert wird.
Bei mittlerer Gefährdung durch Hautkontakt diese beseitigen oder verringern, z.B. durch Arbeit in geschlossenen Apparaturen, durch geeignete Arbeitsgeräte.
Gesundheitsgefährdung
Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen.
Hautkontakt kann zu Gesundheitsschäden führen.
Giftig bei Verschlucken (H301).
Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen (H312 + H332).
Verursacht schwere Augenreizung (H319).
Kann allergische Hautreaktionen verursachen (H317).
Eine erbgutverändernde Wirkung von o-Phenylendiamin wird vermutet (s. H341)!
Eine krebserzeugende Wirkung von o-Phenylendiamin wird vermutet (s. H351)!
Kann die Atemwege und die Haut reizen.
Vorübergehende Beschwerden wie Kopfschmerzen, Übelkeit, und Husten können auftreten.
Kann Gesundheitsstörungen wie Blutbildveränderungen (Methämoglobinbildung), Leberschaden und Nierenschaden verursachen.
Sensibilisierte Personen können schon auf sehr geringe Konzentrationen an o-Phenylendiamin reagieren und sollten deshalb keinen weiteren Kontakt mit diesen Stoffen haben.
Sensibilisierte Personen können schon auf sehr geringe Konzentrationen an Phenylendiamin-Derivaten (Kreuzreaktion) reagieren und sollten deshalb keinen weiteren Kontakt mit diesen Stoffen haben.
Brand- und Explosionsschutz
Staubablagerung und Staubaufwirbelung vermeiden, Staubablagerungen sofort entfernen.
Vorräte im Labor so gering wie möglich halten, gegen Flamm- und Hitzeeinwirkung gesichert aufbewahren.
Im Labor ist die
Zoneneinteilung für die Filter von Absauganlagen/Abzügen vorzunehmen, da dort staubexplosionsfähige Atmosphäre auftreten kann.
Erwärmung über den Flammpunkt vermeiden.
Von
Zündquellen fern halten, nicht rauchen, offene Flammen vermeiden.
Nur im Abzug arbeiten, Frontschieber geschlossen halten. Der Ventilator im Abzug muss explosionsgeschützt mindestens für
Zone 22 ausgelegt sein.
Bei Reinigungsarbeiten Staubaufwirbelungen vermeiden. Feucht reinigen oder saugen.
Staubablagerungen nur mit explosionsgeschützten Industriestaubsaugern aufnehmen.
Hygienemaßnahmen
Einatmen von Stäuben vermeiden!
Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden!
Vor Pausen und nach Arbeitsende Hände und andere verschmutzte Körperstellen gründlich reinigen.
Hautpflegemittel nach der Hautreinigung am Arbeitsende bzw. vor längeren Pausen verwenden (rückfettende Creme).
Stoff-/Produktreste sofort von der Haut entfernen und die Haut möglichst schonend reinigen, anschließend sorgfältig abtrocknen.
Lösungen auf der Haut abwaschen, nicht eintrocknen lassen.
Bei der Arbeit keinen Arm- oder Handschmuck tragen.
Straßen- und Arbeitskleidung getrennt aufbewahren gemäß
Gefährdungsbeurteilung!!
Reinigung der Labormäntel und -arbeitskleidung mindestens einmal wöchentlich durch den Betrieb.
Bei mittlerer oder hoher Gefährdung durch Hautkontakt zusätzlich:
Verschmutzte Arbeitskleidung sofort wechseln, Reinigung durch den Betrieb.
Separate Putzlappen und Reinigungstücher für die Haut und Maschinen oder Geräte verwenden.
Persönliche Schutzmaßnahmen
Augenschutz: Gestellbrille mit Seitenschutz ist in Laboratorien ständig zu tragen. Ausnahmen sind in der
Gefährdungsbeurteilung zu begründen. Bei Spritzgefahr oder Auftreten von Gasen, Dämpfen, Nebeln, Rauchen und Stäuben: Korbbrille.
Handschutz: Handschuhe aus:
Polychloropren (CR; 0,5 mm), Nitrilkautschuk/Nitrillatex (NBR; 0,4 mm), Polyvinylchlorid (PVC; 0,5 mm), Butylkautschuk (Butyl; 0,5 mm), Fluorkautschuk (FKM; 0,7 mm) (
Durchbruchzeit > 8 Stunden, max. Tragezeit 8 Stunden);
Naturkautschuk/Naturlatex (NR; 0,5 mm) (
Durchbruchzeit zwischen 4 und 8 Stunden, max. Tragezeit 4 Stunden).
Die maximale Tragedauer kann unter Praxisbedingungen deutlich geringer sein.
Beim Tragen von Schutzhandschuhen sind Baumwollunterziehhandschuhe empfehlenswert!
Die Schutzwirkung der Handschuhe gegenüber dem Stoff/Gemisch ist unter Berücksichtigung der Einsatzbedingungen beim Chemikalien-/Handschuhhersteller zu erfragen oder zu prüfen (s.
Checkliste-Schutzhandschuhe).
Bei Naturlatex-Handschuhen besteht Allergiegefahr - wenn möglich andere Schutzhandschuhe einsetzen. Gepuderte Einweghandschuhe aus Latex sind durch puderfreie und allergenarme zu ersetzen.
Längerfristiges Tragen von Chemikalienschutzhandschuhen kann selbst eine
Hautgefährdung (Feuchtarbeit) darstellen. Vermeidung durch Einhaltung von Tragezeiten und/oder Tätigkeitswechsel.
Beim längerfristigen Tragen von Chemikalienschutzhandschuhen sind gegen Schweißbildung spezielle
Hautschutzmittel vor der Arbeit zu empfehlen (s. z.B.
Hautschutzmittel).
Diese können allerdings die Schutzleistung der Handschuhe beeinträchtigen. Der
Hautschutzplan muss das Tragen von Schutzhandschuhen berücksichtigen.
Schutzhandschuhe dürfen kein gefährliches Schmelzverhalten aufweisen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Bei Tätigkeiten mit dem Stoff ist, sofern eine Exposition besteht, arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten (
Angebotsvorsorge).
Wird der
AGW für den Stoff nicht eingehalten oder besteht Hautkontakt, ist arbeitsmedizinische Vorsorge regelmäßig zu veranlassen (
Pflichtvorsorge).
Dazu können die folgenden DGUV Empfehlungen herangezogen werden:
Aromatische Nitro- oder Aminoverbindungen
Gefährdung der Haut
Falls aufgrund der
Gefährdungsbeurteilung das Tragen von Atemschutz notwendig ist, ist arbeitsmedizinische Vorsorge ggf. nach der DGUV Empfehlung Atemschutzgeräte durchzuführen.
Bei Tätigkeiten im Wechsel mit dem Tragen flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe kann
Feuchtarbeit vorliegen. Bei
Feuchtarbeit von mehr als 2 Stunden pro Tag ist arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten (
Angebotsvorsorge).
Bei
Feuchtarbeit von regelmäßig 4 Stunden oder mehr pro Tag ist arbeitsmedizinische Vorsorge regelmäßig zu veranlassen (
Pflichtvorsorge, z. B. unter Heranziehung der DGUV Empfehlung Gefährdung der Haut).
Beschäftigungsbeschränkungen
Jugendliche ab 15 Jahren dürfen hiermit nur beschäftigt werden:
wenn dieses zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich und die Aufsicht durch einen Fachkundigen sowie betriebsärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung gewährleistet ist.
Werdende Mütter dürfen diesem Stoff/Produkt nicht ausgesetzt sein, d.h. die arbeitsbedingte Exposition darf nicht höher als die Hintergrundbelastung sein ("unverantwortbare Gefährdung" nach Mutterschutzgesetz).
Schadensfall
Bei der Beseitigung von ausgelaufenem/verschüttetem Produkt immer persönliche Schutzausrüstung tragen: Auf jeden Fall Schutzbrille, Handschuhe sowie bei größeren Mengen Atemschutz.
Geeigneter
Atemschutz: Partikelfilter P2 oder P3 (weiß)
Verschüttetes Produkt unter Staubvermeidung aufnehmen und wie unter Entsorgung beschrieben verfahren.
Produkt ist brennbar, doch nur kurzes Anbrennen und rasches Auslöschen von selbst.
Geeignete Löschmittel: Schaum, Löschpulver, Kohlendioxid oder Wassernebel. Nicht zu verwenden: Wasser im Vollstrahl!
Bei Anwendung von Kohlendioxid als Löschmittel für Feststoffe besteht Rückzündungsgefahr.
Bei Brand entstehen gefährliche Gase/Dämpfe (z.B. Kohlenmonoxid, Stickoxide, reizende Gase und Dämpfe).
Brandbekämpfung größerer Brände nur mit umgebungsluftunabhängigem Atemschutzgerät!
Das Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation muss verhindert werden.
Erste Hilfe
Nach Augenkontakt: Augen unter Schutz des unverletzten Auges sofort ausgiebig (mind. 10 Minuten) bei geöffneten
Augenlidern mit Wasser spülen.
Augenärztliche Behandlung.
Nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidung, auch Unterwäsche und Schuhe, sofort ausziehen; auf Selbstschutz achten.
Haut mit viel Wasser spülen.
Ärztliche Behandlung.
Nach Einatmen: Verletzten unter Selbstschutz aus dem Gefahrenbereich bringen.
Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen.
Bei Atemstillstand künstliche Beatmung nach Möglichkeit mit Beatmungsgerät, auf jeden Fall Stoffkontakt bzw. Einatmen des Stoffes/Produktes vermeiden (Selbstschutz).
Ärztliche Behandlung.
Nach Verschlucken: Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mundes.
Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen (Verdünnungseffekt).
Ärztliche Behandlung.
Hinweise für den Arzt: Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen).
Antidot: Toluidinblau bei Methämoglobinbildung.
Sonstiges: Hauterkrankungen durch o-Phenylendiamin sind meldepflichtige Berufskrankheiten (BK-Nummer 5101).
Entsorgung
Auch kleine Mengen nicht über die Kanalisation oder Mülltonne entsorgen.
Gefährlicher Abfall nach
AVV.
Lagerung
Behälter dicht geschlossen an einem kühlen, gut gelüfteten Ort lagern.
Behälter nicht dem direkten Sonnenlicht aussetzen!
Pulverprodukte vor Feuchtigkeit und Wasser schützen.
Die vom Hersteller empfohlene Lagertemperatur beachten.
Unter Verschluss oder so aufbewahren oder lagern, dass nur fachkundige und zuverlässige Personen Zugang haben.
Zusammenlagerungsbeschränkungen sind in
Laboratorien in der Regel erst ab einer Mengengrenze von 200 kg zu beachten (s. auch das GisChem-Datenblatt "Branche: Chemie").
Dieser Stoff/dieses Produkt gehört zur Lagerklasse 6.1C.
Anforderungen des Wasserrechts an HBV- und LAU-Anlagen (s. auch
Checkliste-Wasserrecht):
In Laboratorien werden die wasserrechtlichen Bestimmungen bei allgemein üblicher Laborausstattung sowie Umgang mit laborüblichen Mengen ohne weiteren Aufwand erfüllt.