Eisen ist ein silberweiß bis graues, geruchloses Metallpulver, das in Wasser praktisch unlöslich ist.
Eisen ist der Hauptbestandteil von Stahl und Gusseisen sowie ein Bestandteil von Legierungen.
Daher findet Eisen Verwendung in der Fahrzeugherstellung, im Baubereich, für Verpackungen, Rohrleitungen und Druckbehälter sowie im großtechnischen Einsatz des Elektromagnetismus.
Desweiteren ist es ein Ausgangsstoff für Katalysatoren und Eisenpigmente.
Diese Pigmente werden als Additive zum Färben von Baustoffen, Kunststoffen, Kautschukerzeugnissen, Lacken und anderen Anstrichstoffen verwendet.
Für Eisen als Granulat oder andere staubfreie Formen ist in GisChem aufgrund des unterschiedlichen Gefahrenpotenzials ein gesondertes Datenblatt enthalten.
Die im Folgenden aufgeführten Stoffdaten, Einstufungen sowie die beschriebenen Gefahren und Maßnahmen beziehen sich auf Eisen als feines Pulver.
Die folgenden Daten sind zur Orientierung aufgeführt, da sie in Abhängigkeit von der Feinheit bzw. Korngrößenverteilung des Staubes variieren können.
Schmelzpunkt: ca 1535 °C
Siedepunkt: ca 2735 °C
Selbstentzündung: ab ca 135 °C möglich.
Schmelzpunkt, Siedepunkt und Selbstentzündungstemperatur wurden Herstellerinformationen entnommen.
Eisen
Der Allgemeine Staubgrenzwert setzt sich aus den Grenzwerten für A- und E-Staub zusammen:
A-Staub (alveolengängige Fraktion): 1,25 mg/m³ (basierend auf einer mittleren Dichte von 2,5 g/m³)
E-Staub (einatembare Fraktion): 10 mg/m³ (dichteunabhängig)
Spitzenbegrenzung: 2 (II) Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min. Dabei sind auch längere Überschreitungsdauern zulässig, der ÜF darf nicht überschritten werden.
TA Luft (2021) 5.2.1 Gesamtstaub (zur Umwelt-VwV von 2021):
Die im Abgas enthaltenen staubförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,20 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten.
Auch bei Einhaltung oder Unterschreitung eines Massenstroms von 0,20 kg/h darf im Abgas die Massenkonzentration 0,15 g/m³ nicht überschritten werden.
Bei Emissionsquellen, die den Massenstrom 0,40 kg/h überschreiten, darf im Abgas die Massenkonzentration 10 mg/m³ nicht überschritten werden.
WGK: nicht wassergefährdend, Kenn-Nr.: 748
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.