Desinfektionsmittel auf Peressigsäurebasis enthalten Peressigsäure (PES), Essigsäure, Wasserstoffperoxid, Wasser und ggf. weitere Zusätze in wechselnden Konzentrationen.
Sie kommen stabilisiert als Gleichgewichtsperessigsäure in den Handel. Peressigsäuren sind farblose Flüssigkeiten mit unangenehm stechendem Geruch, die in Wasser unbegrenzt mischbar sind.
PES wird als starkes Oxidationsmittel, als Bleichmittel z.B. in der Papier- und Textilindustrie und vor allem als Desinfektionsmittel, das bakterizid, fungizid und viruzid ist, verwendet.
Neben 40%igen PES sind Mischungen mit geringeren Peressigsäureanteilen im Handel. Zum Einsatz als Desinfektionsmittel werden die handelsüblichen Formulierungen vom Anwender auf Gebrauchsstärke verdünnt.
Bevorzugt sind Mittel einzusetzen, die in den offiziellen Listen des DGHM oder RKI aufgeführt sind. Die Wirkung als Desinfektionsmittel ist dann unter Einhaltung der angegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten erwiesen.
Desinfektionsmittel fallen in den Regelungsbereich der Biozid-Verordnung. Seit September 2015 dürfen sie nur noch Wirkstoffe enthalten, die in einer Positivliste der ECHA aufgeführt sind.
Verwendet werden diese Desinfektionsmittel unter anderem in medizinischen Bereichen und in Laboratorien. Dieses Datenblatt bezieht sich auf die Verwendung in biotechnologischen Laboratorien.
Für Desinfektionsmittel, die in Verwertungsbetrieben für tierische Nebenprodukte oder in Biogasanlagen verwendet werden, gibt es in GisChem eigene Datenblätter.
Dieses Datenblatt bezieht sich auf Desinfektionsmittel auf Peressigsäurebasis, die in die Gefahrgruppen OP Ib, II oder III eingruppiert sind. Diese enthalten in der Regel mehr als 17 % Peressigsäure.
Für Desinfektionsmittel auf Peressigsäurebasis der Gefahrgruppe OP IV gibt es wegen des deutlich geringeren Gefahrpotenzials in GisChem ein eigenes Datenblatt.
Die Produkte dieser Produktgruppe können in Abhängigkeit von der Konzentration der Inhaltsstoffe von der oben genannten Einstufung nach Gefahrstoffrecht abweichen:
z.B. gibt es Zubereitungen dieser Produktgruppe mit Peressigsäurekonzentrationen unter 25 %, die ohne das Gefahrensymbol N und die entsprechenden R-/S-Sätze R 50, S 61 gekennzeichnet sind.
Die produktspezifischen Kenndaten im Einzelnen sind den Sicherheitsdatenblättern der Hersteller zu entnehmen. Die folgenden Daten sind zur Orientierung aufgeführt.
Siedepunkt: ab ca. 60 °C Zersetzung
Flammpunkt: > 62 °C
Zündtemperatur: > 225 °C
Die Charakterisierung wurde Herstellerinformationen entnommen.
Peroxyessigsäure
Gefahr der Hautresorption (H)
Essigsäure
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 25 mg/m³ bzw. 10 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Kategorie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den 2-fachen AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
Wasserstoffperoxid
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 0,71 mg/m³ bzw. 0,5 ml/m³ (ppm)
Grenzwertvorschlag der DFG-Senatskommission, der als Beurteilungsmaßstab herangezogen werden kann: 0,5 ml/m³ (ppm) bzw. 0,71 mg/m³.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung der Grenzwerte (AGW und ggf. BGW) nicht befürchtet zu werden.
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend)
Bei der WGK handelt es sich um eine Selbsteinstufung.