GisChem

Nichteisenmetall-Verarbeitung

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Nichteisenmetall-Verarbeitung: Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

P002 Rauchen verboten P022 Essen und Trinken verbote M004 Augenschutz benutzen M009 Handschutz benutzen

Beim Nassschleifen Aerosole an der Entstehungsstelle absaugen. Falls Stäube entstehen sollten, ist die Betriebsanweisung für die Pulverform zu beachten. Arbeits­be­reiche arbeits­täglich rei­nigen. Beim Ab- und Um­füllen bzw. beim Mischen Staub­ent­wicklung ver­mei­den. Reak­tions­fähige Stoffe fern hal­ten. Arbeitsgeräte einsetzen, die Hautkontakt verhindern oder verringern.
Staub­ablage­rung und -aufwir­belung ver­meiden! Staub­ablage­rungen sofort entfernen! Von Zünd­quellen fern halten (z.B. nicht Rau­chen, keine offenen Flam­men, Erden)! Feucht rei­nigen oder sau­gen (nur mit ex-geschützten Industrie­staub­saugern). Nur explosionsgeschützte Geräte verwenden. Nur elektrostatisch ableitfähige Behälter verwenden. Verbin­dungen zur Erde auch bei Schlauch­leitun­gen und Arma­turen nicht unter­brechen. Arbeiten mit Zündgefahr ( z.B. Feuerarbeiten, Heißarbeiten, Schweißen, insbesondere bei Wartung und Repa­ratur) nur mit schrift­licher Erlaubnis aus­führen.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Stäuben vermeiden! Be­rührung mit Au­gen, Haut und Klei­dung ver­mei­den! Vor der Pause Hände und ggf. Gesicht waschen, die Kleidung absaugen und Schuhe säubern. Nach der Arbeit bzw. vor längeren Pausen Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den! Straßen­klei­dung ge­trennt von Ar­beits­klei­dung auf­be­wahren! Verschmutzte Arbeitskleidung sofort wechseln.

Augenschutz: Korb­brille!
Atemschutz: Gebläseunterstützte Atemschutzgeräte beim Mahlen und Zerkleinern bzw. beim Gussputzen einsetzen.